Die private Insolvenz ist für viele Schuldner die letzte Möglichkeit, um einen belastenden Schuldenberg abzubauen. Nach einer maximal sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung, der Betroffene ist endlich wieder schuldenfrei und kann befreit in einen neuen Lebensabschnitt starten.
Grundsätzlich kann eine Privatinsolvenz jedoch nur dann angemeldet werden, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten tragen kann. Des Weiteren besteht die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass er eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben muss.
Bedeutet dies, dass eine Privatinsolvenz, wenn jemand arbeitslos ist, nicht durchlaufen werden kann? Oder gibt es Ausnahmen, die es Betroffenen trotzdem ermöglichen, die Restschuldbefreiung zu erreichen?
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz bei Arbeitslosigkeit kurz zusammengefasst
Werden Sie arbeitslos, wenn die Privatinsolvenz schon läuft, hat dies keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Doch. Sind Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie sich laut Insolvenzrecht nachweislich um die Aufnahme einer Beschäftigung bemühen. Des Weiteren dürfen Sie keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.
Ja. Nicht nur Erwerbstätige, auch Arbeitslose können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Sind Sie nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen.
Inhalte
Ist die Privatinsolvenz trotz Arbeitslosigkeit überhaupt möglich?
Auch bei Arbeitslosigkeit steht einer privaten Insolvenz in der Regel nichts im Wege. Das Verfahren soll es allen Personen, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund, möglich machen, die Restschuldbefreiung zu erreichen. So können unter anderem auch Hartz-4- bzw. Bürgergeld-Empfänger die Privatinsolvenz durchlaufen.
Sind Sie bei Anmeldung der Privatinsolvenz arbeitslos und können die Kosten für das Verfahren nicht aufbringen, haben Sie die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie erst nach Ende des Verfahrens entsprechende Zahlungen leisten – und das auch nur dann, wenn Sie ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften.
Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz: Ohne Arbeit haben Sie gewisse Pflichten
Wie wir bereits einleitend erwähnt haben, gilt während der Wohlverhaltensphase der Insolvenz die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Trotzdem können auch Arbeitslose die Privatinsolvenz durchlaufen. Jedoch müssen Schuldner, die während der Privatinsolvenz arbeitslos sind, gewisse Regeln befolgen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 287b der Insolvenzordnung:
Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
Ist ein Schuldner also während der Privatinsolvenz arbeitslos, ist er dazu verpflichtet, sich nachweislich darum zu bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Als Nachweis wird häufig verlangt, dass der Betroffene der Eingliederungsvereinbarung mit dem zuständigen Jobcenter zustimmt. Sollte ihm eine zumutbare Tätigkeit angeboten werden, muss er diese annehmen.
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Candida
10. Oktober 2021 um 15:14 Uhr
Hab ein Arbeit in Brasil wie sol ich das mache..oder besteht eine Möglichkeit in die Insolvenz nacht brasil zu gehen??? Was soll ich machen oder harten?