Zwangsvollstreckung durch Pfändung: Was müssen Schuldner erwarten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Maßnahme gehört die Pfändung zur Zwangsvollstreckung.
Als Maßnahme gehört die Pfändung zur Zwangsvollstreckung.

Trennt sich ein Paar bzw. lässt es sich scheiden, hat dies in der Regel nicht nur Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen. Auch finanziell kann es zu Problemen kommen, schließlich müssen nun beide Ex-Partner allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Zahlungsverpflichtungen, die vorher mühelos erfüllt werden konnten, nicht mehr nachgekommen werden kann.

Ähnliches passiert oft auch, wenn Personen arbeitslos werden. Häuft eine Person aus diesen oder anderen Gründen Schulden an, leiten Gläubiger zunächst selbst ein Mahnverfahren gegen den Schuldner ein. Zeigt dies keinen Erfolg, können sie sich Hilfe vom Gericht bzw. Gerichtsvollzieher holen. Unter gewissen Umständen ist dann eine Zwangsvollstreckung durch Pfändung möglich. Doch was bedeutet das genau? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

Zwangsvollstreckung & Pfändung kurz zusammengefasst

Wann dürfen Gläubiger eine Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung veranlassen?

Eine Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung können Gläubiger in Auftrag geben, wenn sie zuvor einen Titel gegen den Schuldner erwirkt haben, dieser über eine Vollstreckungsklausel verfügt und korrekt zugestellt wurde.

Welche Arten der Pfändung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Pfändung. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die Schuldner treffen können, sind beispielsweise die Sach-, die Lohn- und die Kontopfändung.

Wer ist für die Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung zuständig?

Das kommt auf die jeweilige Vollstreckungsmaßnahme an. Der Gerichtsvollzieher führt z. B. die Sachpfändung durch und nimmt die Vermögensauskunft ab. Für die Kontopfändung und Gehaltspfändung ist jedoch das Vollstreckungsgericht zuständig.

Wann droht eine Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Gericht?

Ein Vollstreckungsbescheid kann einer Pfändung zugrunde liegen.
Ein Vollstreckungsbescheid kann einer Pfändung zugrunde liegen.

Bevor wir uns näher mit der Zwangsvollstreckung durch Pfändung beschäftigen können, müssen wir zunächst klären, wann Gläubiger diesen Schritt überhaupt gehen können.

Zahlt ein Schuldner Rechnungen oder Raten nicht, wird ihm der Gläubiger zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend entsprechende Mahnungen schicken. Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, kann sich der Gläubiger an das zuständige Gericht wenden.

In vielen Fällen wird zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Weigert sich der Schuldner dann immer noch, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Dieser ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ergreifen kann.

Einer Zwangsvollstreckung durch Pfändung können jedoch noch weitere Titel zugrunde liegen. Hierzu gehören gemäß § 704 der Zivilprozessordnung (ZPO) rechtskräftige bzw. für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile. In Weitere Vollstreckungstitel finden sich in § 794 ZPO:

  • Gerichtliche Vergleiche
  • Beschlüsse nach § 796b ZPO oder § 796c ZPO
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse
  • gewisse Urkunden
  • Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet
  • Entscheidungen, die Schiedssprüche für vollstreckbar erklären, sofern die Entscheidungen rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind
  • für vollstreckbar erklärte Europäischen Zahlungsbefehlen nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Zusätzlich gehören Zuschlagbeschlüsse in der Zwangsversteigerung gemäß §§ 93 und 132 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) sowie Insolvenztabellen laut § 201 der Insolvenzordnung (InsO) zu den Vollstreckungstiteln.

Damit eine Zwangsvollstreckung, etwa durch Pfändung, eingeleitet werden kann, muss der Titel außerdem über eine Vollstreckungsklausel verfügen und korrekt zugestellt werden.

Was ist eine Pfändung überhaupt?

Zwangsvollstreckung durch Pfändung: So möchte ein Gläubiger an sein Geld kommen.
Zwangsvollstreckung durch Pfändung: So möchte ein Gläubiger an sein Geld kommen.

Wir haben nun die Voraussetzungen beschrieben, die erfüllt werden müssen, damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden können. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Pfändung. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich?

Grundsätzlich beschreibt die Pfändung eine Maßnahme, bei welcher Gegenstände des Schuldners beschlagnahmt werden und im Anschluss eine Verwertung stattfindet. Ziel dieses Vorgehens ist es, dass die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden. Es können unterschiedliche Arten der Pfändung unterschieden werden. Auf diese wollen wir im Folgenden näher eingehen.

Weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung neben der Pfändung sind unter anderem die Zwangsversteigerung von Immobilien des Schuldners sowie die Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid genannt) durch einen Gerichtsvollzieher.

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Pfändung beweglicher Sachen

Zu den Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch Pfändung zählt die sogenannte Sachpfändung, für die der Gerichtsvollzieher zuständig ist. Er sucht die Wohnung des Schuldners auf und sucht dort nach Gegenständen, die verwertbar sind.

Kleidung und Gegenstände, die für eine bescheidene Lebensführung benötigt werden, darf der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen. Gleiches gilt für Dinge, die der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Person braucht, um seinen/ihren Beruf auszuüben. Luxusartikel, wie etwa teurer Schmuck, neuwertige Unterhaltungselektronik oder edle Teppiche nimmt der Gerichtsvollzieher sofort mit.

Große und schwere Objekte werden hingegen zunächst vom Gerichtsvollzieher mit einem Pfandsiegel markiert und später abgeholt. Der Schuldner darf diese in der Zwischenzeit nicht verschwinden lassen, auch das Siegel darf nicht entfernt werden. Der Erlös, der beim Verkauf der Objekte erzielt wird, geht dann an die Gläubiger.

Bei der sogenannten Taschenpfändung darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden, die der Schuldner bei sich trägt– beispielsweise in Taschen oder im Portemonnaie. Diese Art der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt, da es sich hierbei um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt.

Pfändung von Geldforderungen und sonstigen Vermögensrechten

Die Zwangsvollstreckung durch Pfändung kann auch das Konto des Schuldners treffen.
Die Zwangsvollstreckung durch Pfändung kann auch das Konto des Schuldners treffen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können zudem Geldforderungen bzw. sonstige Vermögensrechte betreffen. Es wird in diesem Zusammenhang zwischen folgenden Pfändungsarten unterschieden:

  • Gehalts- bzw. Lohnpfändung: Diese Art der Pfändung betrifft das Arbeitseinkommen des Schuldners. Der Arbeitgeber wird dabei verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Betroffenen direkt an den Gläubiger zu überweisen.
  • Kontopfändung: Eine beliebte Art der Zwangsvollstreckung ist die Kontopfändung. Der Gläubiger kann in diesem Fall auf das Guthaben zugreifen, welches sich auf dem Konto befindet. Schutz für Schuldner bietet das sogenannte Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto genannt.
  • Pfändung von Ansprüchen auf einer Lebensversicherung: Erhält der Schuldner Zahlungen aus einer Lebensversicherung, können diese gepfändet werden.
  • Pfändung von Sozialleistungen: Arbeitslosengeld oder Krankengeld des Schuldners können, genau wie Arbeitseinkommen, gepfändet werden.

Wird das Finanzamt eine Pfändung ohne Vollstreckungsankündigung durchführen?

Private Gläubiger benötigen, wie bereits erwähnt, einen Titel, um eine Zwangsvollstreckung durch Pfändung durchführen zu können. Es gibt jedoch gewisse Gläubiger, für die diese Regel nicht gilt. Dabei handelt es sich um offizielle Behörden, wie etwa das Finanzamt.

Hat eine Person Steuerschulden, kann das Finanzamt also eine Pfändung, in der Regel eine Kontopfändung, in Auftrag geben, ohne dass das Amt zuvor ein Gericht bemühen musste. Meist sind jedoch die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Zuerst muss das Finanzamt einen entsprechenden Bescheid erlassen, welchem die Schulden zu entnehmen sind.
  2. Im Anschluss muss der Schuldner zur Zahlung aufgefordert werden.
  3. Dabei wird dem Schuldner meist eine Frist von einer Woche gewährt, bis es zur Zwangsvollstreckung kommt.

In der Regel erhält der Schuldner also eine Vollstreckungsankündigung, bevor das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung durch Pfändung & Co durchführt. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme an sich wird jedoch meist nicht mehr gesondert angekündigt.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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