Ist Ihr Urlaubsgeld pfändbar? – Risiken der Privatinsolvenz

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist Urlaubsgeld pfändbar oder können Sie es in der Privatinsolvenz behalten?
Ist Urlaubsgeld pfändbar oder können Sie es in der Privatinsolvenz behalten?

In der Privatinsolvenz müssen Sie einen großen Teil Ihres Einkommens dem Insolvenzverwalter überlassen. Auch Ihr Vermögen und Einkommen abseits Ihres Erwerbs gehen oft an Ihre Gläubiger. Doch wie verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ist es pfändbar oder steht es als sogenannte Sonderzahlung außen vor?

Bei Urlaubsgeld handelt es sich um eine Zahlung, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt, also der Weiterzahlung Ihres Lohns im Urlaub, getätigt wird. Damit ist sie gewissermaßen ein Bonus für Ihre hart erarbeitete Freizeit. In Deutschland erhalten ihn nur rund 41 Prozent aller Berufstätigen.

Doch ist die Pfändung von Urlaubsgeld verboten oder darf Urlaubsgeld gepfändet werden? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema.

Die Frage, ob Urlaubsgeld pfändbar ist, kurz zusammengefasst

Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Urlaubsgeld unterliegt als freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers in der Regel nicht der Pfändung. Es ist unpfändbar.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Ja. Unpfändbar ist Urlaubsgeld nur, wenn es „in der üblichen Höhe“ gezahlt wird. Übersteigt es die Höhe eines Monatsgehalts, kann diese Grenze überschritten sein. Die besagten Regelungen gelten übrigens sowohl bei der Zwangsvollstreckung als auch bei der Verbraucherinsolvenz?

Ist Urlaubsentgelt pfändbar?

Urlaubsentgelt ist pfändbar, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierbei handelt es sich um ganz normalen Lohn, den der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhält.

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Ist Urlaubsgeld pfändbar? Berechnung und rechtlicher Status

Die Pfändbarkeit vom Urlaubsgeld hängt von seinem Verhältnis zum Lohn und damit vom Arbeitsvertrag ab.
Die Pfändbarkeit vom Urlaubsgeld hängt von seinem Verhältnis zum Lohn und damit vom Arbeitsvertrag ab.

Wie anfangs erwähnt, ist Urlaubsgeld vom Urlaubsentgelt strikt zu trennen. Urlaubsentgelt bedeutet einfach die Weiterzahlung des üblichen Lohns während des Urlaubs. Urlaubsgeld hingegen ist eine Zahlung, die zusätzlich getätigt wird.

In Deutschland besteht auf Urlaubsgeld kein unmittelbarer Anspruch und so wird es auch unterschiedlich angerechnet. Seine Höhe kann von der Lohnstufe abhängen oder pauschal ausfallen, je nach Unternehmen.

In allen Fällen handelt es sich beim Urlaubsgeld aber um eine Sonderzahlung, die wie ein 13. Monatseinkommen oder Weihnachtsgeld gezahlt und auch behandelt wird.

Sonderzahlungsstatus: Ist Urlaubsgeld pfändbar bei Privatinsolvenz?

Ob Urlaubsgeld laut Gesetz pfändbar ist, steht in der Zivilprozessordnung (ZPO).
Ob Urlaubsgeld laut Gesetz pfändbar ist, steht in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Als Sonderzahlung und freiwillige Gratifikation ist Urlaubsgeld pfändungsfrei bzw. unpfändbar. Allerdings muss hier das Kriterium erfüllt sein, dass für die Pfändbarkeit das Urlaubsgeld nicht unangemessen ist. Angemessen ist das Urlaubsgeld in der Regel dann, wenn es die Höhe eines Monatsgehalts nicht übersteigt.

Hier ist nicht wichtig, wie hoch das Urlaubsgeld absolut ist. Bei sehr hohem Monatsgehalt ist auch ein hohes Urlaubsgeld nicht pfändbar. Im Gegensatz zur Pfändung von Urlaubsgeld ist aber die Pfändung von Urlaubsentgelt, also Ihrem Gehalt, durchaus möglich. Dieses wird in der Regel bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten.

Wenn es allerdings das Kriterium der Angemessenheit nicht erfüllt, kann zusätzliches Urlaubsgeld sehr wohl pfändbar sein.

Rechtsgrundlage für die Unzulässigkeit der Lohnpfändung von Urlaubsgeld

Dass Urlaubsgeld nicht pfändbar ist, ergibt sich aus § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO). Hier sind unpfändbare Bezüge aufgelistet. Zu diesen Posten gehören auch

die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen[.]

Damit ist Urlaubsgeld zwar nicht pfändbar, aber auch nicht abtretbar im Rahmen einer Lohn- und Gehaltsabtretung. Es ist also nicht an andere Empfänger übertragbar, sondern der Arbeitnehmer muss es selbst vom Arbeitgeber erhalten.

Bildnachweise:
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– iStock/ Marilyn Nieves

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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