In der Privatinsolvenz müssen Sie einen großen Teil Ihres Einkommens dem Insolvenzverwalter überlassen. Auch Ihr Vermögen und Einkommen abseits Ihres Erwerbs gehen oft an Ihre Gläubiger. Doch wie verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ist es pfändbar oder steht es als sogenannte Sonderzahlung außen vor?
Bei Urlaubsgeld handelt es sich um eine Zahlung, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt, also der Weiterzahlung Ihres Lohns im Urlaub, getätigt wird. Damit ist sie gewissermaßen ein Bonus für Ihre hart erarbeitete Freizeit. In Deutschland erhalten ihn nur rund 41 Prozent aller Berufstätigen.
Doch ist die Pfändung von Urlaubsgeld verboten oder darf Urlaubsgeld gepfändet werden? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema.
Die Frage, ob Urlaubsgeld pfändbar ist, kurz zusammengefasst
Urlaubsgeld unterliegt als freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers in der Regel nicht der Pfändung. Es ist unpfändbar.
Ja. Unpfändbar ist Urlaubsgeld nur, wenn es „in der üblichen Höhe“ gezahlt wird. Übersteigt es die Höhe eines Monatsgehalts, kann diese Grenze überschritten sein. Die besagten Regelungen gelten übrigens sowohl bei der Zwangsvollstreckung als auch bei der Verbraucherinsolvenz?
Urlaubsentgelt ist pfändbar, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierbei handelt es sich um ganz normalen Lohn, den der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhält.
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Ist Urlaubsgeld pfändbar? Berechnung und rechtlicher Status
Wie anfangs erwähnt, ist Urlaubsgeld vom Urlaubsentgelt strikt zu trennen. Urlaubsentgelt bedeutet einfach die Weiterzahlung des üblichen Lohns während des Urlaubs. Urlaubsgeld hingegen ist eine Zahlung, die zusätzlich getätigt wird.
In Deutschland besteht auf Urlaubsgeld kein unmittelbarer Anspruch und so wird es auch unterschiedlich angerechnet. Seine Höhe kann von der Lohnstufe abhängen oder pauschal ausfallen, je nach Unternehmen.
In allen Fällen handelt es sich beim Urlaubsgeld aber um eine Sonderzahlung, die wie ein 13. Monatseinkommen oder Weihnachtsgeld gezahlt und auch behandelt wird.
Sonderzahlungsstatus: Ist Urlaubsgeld pfändbar bei Privatinsolvenz?
Als Sonderzahlung und freiwillige Gratifikation ist Urlaubsgeld pfändungsfrei bzw. unpfändbar. Allerdings muss hier das Kriterium erfüllt sein, dass für die Pfändbarkeit das Urlaubsgeld nicht unangemessen ist. Angemessen ist das Urlaubsgeld in der Regel dann, wenn es die Höhe eines Monatsgehalts nicht übersteigt.
Hier ist nicht wichtig, wie hoch das Urlaubsgeld absolut ist. Bei sehr hohem Monatsgehalt ist auch ein hohes Urlaubsgeld nicht pfändbar. Im Gegensatz zur Pfändung von Urlaubsgeld ist aber die Pfändung von Urlaubsentgelt, also Ihrem Gehalt, durchaus möglich. Dieses wird in der Regel bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten.
Rechtsgrundlage für die Unzulässigkeit der Lohnpfändung von Urlaubsgeld
Dass Urlaubsgeld nicht pfändbar ist, ergibt sich aus § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO). Hier sind unpfändbare Bezüge aufgelistet. Zu diesen Posten gehören auch
die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen[.]
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