Eine Privatinsolvenz bedeutet für Betroffene oft eine hohe Belastung. Diese ist dann nicht mehr nur finanzieller Natur, sondern auch emotionaler. Schließlich müssen Sie sämtliche Finanzen offen legen, einen großen Teil Ihres Einkommens abgeben und überhaupt erst einmal akzeptieren, dass Sie hoch verschuldet sind.
Ein weiterer Tiefschlag kann jedoch sein, wenn eine Insolvenzversteigerung angeordnet wird und Ihr Hab und Gut versteigert, zu Geld gemacht und an Ihre Gläubiger abgegeben wird. Doch wie läuft eine Insolvenzversteigerung genau ab? Wann wird sie angeordnet und welche Teile Ihres Vermögens sind davon betroffen?
Kann Ihnen bei einer Insolvenzversteigerung auch Ihr Auto abgenommen werden? Ob einzelne Auktionen während der Insolvenzversteigerung auch online stattfinden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Insolvenzversteigerung kurz zusammengefasst
Während der Insolvenz verwertet der Insolvenzverwalter das Schuldnervermögen, sprich er macht es zu Geld. Meistens geschieht dies durch Insolvenzversteigerungen, also auf besonderen Auktionen.
Bei solchen Auktionen kommen z. B. Autos, Immobilien, Gemälde oder Antiquitäten, aber auch Maschinen eines insolventen Unternehmens sein.
Insolvenzversteigerungen sind öffentlich, sodass jeder volljährige Interessent mitbieten kann.
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Ablauf einer Insolvenzversteigerung
Während eines Insolvenzverfahrens geben Sie Ihr Vermögen und Ihre Finanzen in die Hände eines Insolvenzverwalters, der versucht, davon die Kosten für das Verfahren und Ihre Schulden bei Gläubigern zu tilgen.
Die Rechte des Insolvenzverwalters sind dabei durch die Insolvenzordnung beschränkt. Aus § 165 InsO geht hervor, dass der Verwalter das Recht hat, eine Zwangsversteigerung an einem unbeweglichen Gegenstand der Insolvenzmasse zu betreiben. In diesem Zusammenhang ist auch die Rede von einer Insolvenzversteigerung.
Der Ablauf einer Insolvenzversteigerung wird hingegen in § 172 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) bestimmt. Dementsprechend braucht der Verwalter hierfür keinen Vollstreckungstitel und kann die Versteigerung aus eigenem Recht beantragen. Wurde der Antrag bewilligt, hat der Schuldner die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen das Versteigerungsverfahren einstweilig einstellen zu lassen. Dies geht aus § 30b ZVG hervor.
Im nächsten Schritt wird der Wert des Objektes bestimmt und daraufhin durch das zuständige Gericht ein Versteigerungstermin festgelegt. Im Rahmen der Insolvenzversteigerung wird zuerst das geringste Gebot bekanntgegeben, bevor die Versteigerung eröffnet und vom Insolvenzversteigerer an den Meistbietenden verkauft wird.
Zum geringsten Gebot gelten allerdings laut ZVG Ausnahmen bei der Insolvenzversteigerung im Gegensatz zur herkömmlichen Zwangsversteigerung. Ein Gläubiger, dessen Recht auf Befriedung aus dem Objekt bzw. Grundstück vom Insolvenzverwalter anerkannt wird, kann verlangen, dass bei der Feststellung des geringsten Gebots nur seine Ansprüche berücksichtigt werden. So kann das Mindestgebot deutlich geringer ausfallen als anderenfalls und so die Wahrscheinlichkeit eines Gebots erhöht werden.
Was darf während einer Insolvenzversteigerung versteigert werden?
Wie § 165 InsO besagt, können im Verfahren unbewegliche Objekte – anders ausgedrückt Immobilien – versteigert werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Häuser der Schuldner. Die Verwaltung beweglicher Gegenstände ist in § 166 Inso geregelt.
Hier wird dem Verwalter jedoch nicht direkt das Recht zur Versteigerung zugesprochen, sondern das Recht zur „freihändigen Verwertung.“ Anstatt einer Insolvenzversteigerung für Kfz und Fahrzeuge anderer Art kann das Fahrzeug also mit Einschränkungen auch verkauft oder an einen Gläubiger übergeben werden.
Häufig kommt es für Firmen zu Insolvenzversteigerungen
Zu einer regelrechten Institution und eigenständiger Industrie sind Insolvenzversteigerungen für Bauunternehmen und andere Firmen geworden. Eine kurze Internetsuche fördert zahlreiche Portale zutage, die eine Online-Insolvenzversteigerung für Büromöbel und zahlreiche andere Utensilien anbieten, die aus der Insolvenzmasse bei einem gescheiterten Unternehmen hervorgehen.
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