Das Leben ist voller Risiken und Unvorhersehbarkeiten. An einem Tag können Sie kerngesund sein und einer festen Tätigkeit nachgehen und am nächsten kommt es zum Unglück – Sie werden krank, verlieren Ihre Arbeit, oder in Ihrem Privatleben tun sich anderweitige Hindernisse auf, wie zum Beispiel eine Scheidung. All dies sind Ereignisse, die jeden Menschen treffen können und oft weitreichende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Sicherheit haben.
Wenn Sie vom einen auf den anderen Tag Ihre laufenden Kosten nicht mehr zu decken vermögen, können Sie schnell in die Überschuldung abrutschen. Wie weit verbreitet das Problem in Deutschland ist, zeigt eine Statistik des statistischen Bundesamtes. Dieser zufolge nahmen im Jahr 2017 insgesamt rund 560.000 Menschen spezielle Beratung für Überschuldete in Anspruch. Wenn auch Sie mit Schulden zu kämpfen haben, fragen Sie sich vielleicht, ob auch Sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen können, oder ob diese Schuldnerberatung mit Voraussetzungen verbunden ist. Was ist zu beachten, wenn Sie Schuldnerberatung suchen? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.
Schuldnerberatung – ihre Voraussetzungen kurz zusammengefasst
Die gemeinnützige und die staatliche Schuldnerberatung steht in der Regel nur Verbrauchern, also Privatpersonen, offen.
Es kommt nicht darauf an, wie hoch Ihre Schulden sind. Sobald Sie merken, dass Sie allein nicht mehr aus der Schuldenfalle herauskommen, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden.
Die öffentliche Schuldnerberatung ist in der Regel kostenlos. Die Beratung durch einen Anwalt oder einen Dienstleister kostet hingegen Geld.
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Ihr Weg zur Schuldnerberatung – sind Voraussetzungen zu erfüllen?
Schuldnerberatung wird von vielen verschiedenen Stellen angeboten. Manche Anbieter nehmen Geld für ihre Leistungen, andere nicht. Häufige Anlaufstellen sind beispielsweise eigens von Land und Kommunen eingerichtete Beratungsstellen sowie solche gemeinnütziger Träger und verschiedene Wohlfahrtsverbände. Ob für eine Schuldnerberatung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, lässt sich daher nicht allgemein beantworten, da verschiedene Verbände unterschiedliche Richtlinien haben.
Generell gilt aber, dass Interessierte überschuldet sein sollten, um eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Voraussetzung wird von einigen Trägern angegeben, so zum Beispiel auch von der Caritas auf ihrer Webseite. Doch ab wann gelten Sie als überschuldet und erfüllen so die zur Schuldnerberatung nötigen Voraussetzungen?
Voraussetzung für Schuldnerberatung: Was ist Überschuldung?
Der Begriff Überschuldung wird vom Bundesfamilienministerium Deutschlands wie folgt definiert: Überschuldet ist, wessen „Einkommen über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht.„
Einfacher drückt es die Caritas aus, die auf ihrer Internetseite unter Angabe der Überschuldung als einer der für die Schuldnerberatung nötigen Voraussetzungen auch eine eigene Definition liefert: Demnach gelten Sie als überschuldet, wenn Ihre monatlichen Einnahmen nicht ausreichen, um sämtliche finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Die für die Schuldnerberatung nötigen Voraussetzungen sehen also in der Regel keine bestimmte Schuldenhöhe vor, die Sie erfüllen müssen, da das Verhältnis Ihrer finanziellen Verpflichtungen zu Ihren Einnahmen wichtiger ist. Haben Sie ein höheres Einkommen, können Sie auch eine höhere Schuldenlast bewältigen als jemand, der zum Beispiel von der Grundsicherung lebt.
Wenn Sie merken, dass Sie langfristig Ihren Schulden und laufenden Kosten nicht nachkommen können und Ihr Schuldenberg sich dadurch vergrößert, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, die Ihnen helfen kann.
Während der Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen gelten für eine Privatinsolvenz?
Wenn Sie verschuldet sind und das Gefühl haben, dass Ihre Schulden nur noch wachsen, kann dies eine sehr bedrückende und in vielen Bereichen prägende Situation sein. Viele Menschen sehen sich nicht in der Lage, ihren Lebensstil und ihre Ausgaben derart anzupassen, um ihrer Schulden Herr zu werden. Selbst wenn es rechnerisch möglich wäre, ist der Weg aus den Schulden oft mit viel Verzicht und Durchhaltevermögen verbunden, da es in manchen Fällen viele Jahre dauert, bis große Schuldenberge von kleinem Gehalt abbezahlt sind.
Deshalb wirkt für viele Betroffene die Privatinsolvenz wie die schnelle und den Umständen entsprechend einfachere Lösung. In manchen Fällen ist die Privatinsolvenz tatsächlich der einzig logische Ausweg aus der Schuldenfalle. Dieser Schritt wird in der Regel ausgiebig diskutiert – bei einem Gespräch während der Schuldnerberatung. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Privatinsolvenz anmelden zu können?
Allerdings gelten hier, im Gegensatz zur Schuldnerberatung, zwei Voraussetzungen. Die zweite ist die Pflicht, vor Anmeldung der Insolvenz einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern zu unternehmen.
Laut § 305 Abs. 1 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) muss von der Beratungsstelle eine Bescheinigung ausgestellt werden, aus der hervorgeht, dass es zum Versuch einer außergerichtlichen Einigung kam und dieser erfolglos blieb. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Insolvenzverfahren nicht leichtsinnig aufgenommen wird sondern ein „letzter Ausweg“ bleibt.
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Tobias M.
13. Dezember 2018 um 14:29 Uhr
Danke für den Beitrag zur Schuldnerberatung. Mein Cousin hat BWL studiert und arbeitet jetzt als Schulnderberater. Interessant, dass es für Privatinsolvenz auch Vorrausetzungen gibt, die man erfüllen muss.