Wenn Unternehmen in die Insolvenz gehen, ist dies unter anderem auch für ihre Beschäftigten ein Problem. Da ihr Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sehen auch sie kein Geld mehr für ihre Arbeit.
Damit sie nicht leer ausgehen, gibt es das Insolvenzgeld. Dieses kann Arbeitnehmern als Ersatz für ihr Arbeitsentgelt dienen. Doch was hat es mit dieser Leistung genau auf sich?
Im folgenden Ratgeber soll es im Detail um diese Lohnersatzleistung gehen. Wer zahlt das Insolvenzgeld? Welche Höhe hat es? Und welche steuerlichen Konsequenzen kommen bei einem Bezug auf? Erfahren Sie hier mehr.
Insolvenzgeld kurz zusammengefasst
Das Insolvenzgeld dient als Ersatz für das Arbeitsentgelt, das ein insolventes Unternehmen seinen Arbeitnehmern nicht mehr zahlen kann.
Es wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt. Hier erfahren Sie mehr zur Beantragung.
In der Regel wird es in Höhe des Nettoarbeitseinkommens für die drei Monate vor der Insolvenzeröffnung gezahlt.
Inhalt
Was ist das Insolvenzgeld?
Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, ist dies die Folge schwerer finanzieller Schwierigkeiten. Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit sein.
Solche schwerwiegenden Probleme können nicht nur dazu führen, dass das Unternehmen die Schulden bei seinen Geschäftspartnern nicht mehr bezahlen kann, sondern dass auch die Löhne und Gehälter seiner Mitarbeiter nicht mehr entrichtet werden können.
In diesem Fall kann das Insolvenzgeld, das früher Konkursausfallgeld hieß, als Ersatz für die Arbeitsvergütung einspringen. Dieses Insolvenzgeld für Arbeitnehmer wird von der Agentur für Arbeit bezahlt. Finanziert wird es durch die Insolvenzgeldumlage, welche Arbeitnehmer abführen müssen und so für den Fall vorsorgen, dass das Unternehmen in eine Insolvenz gerät.
Insolvenzgeld: Wie hoch ist der Betrag?
Eine wichtige Frage für Arbeitnehmer, die von einer Unternehmensinsolvenz betroffen sind, ist natürlich: „Wie hoch ist das Insolvenzgeld?“
Beim Insolvenzgeld ist die Höhe des Nettoarbeitsentgelts ausschlaggebend. Das heißt, es handelt sich um die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts, welches um die gesetzlichen Abzüge verringert wurde. Darüber hinaus können Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld anteilig berücksichtigt werden.
Insolvenzgeld: Welche Dauer hat die Auszahlung?
Eine weitere Frage, die von großer Bedeutung für Betroffene ist, betrifft die Länge des Zeitraums, in welchem das Insolvenzgeld gewährt wird. Der Insolvenzgeldzeitraum erstreckt sich immer über die letzten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses vor der Insolvenzeröffnung.
Da Arbeitnehmer den Insolvenzgeldantrag erst dann stellen, wenn die Insolvenz eintrifft, wird das Insolvenzgeld folglich rückwirkend gezahlt.
Antrag auf Insolvenzgeld stellen
Wie bei anderen Leistungen gilt auch hier: Wer diese in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag stellen. Insolvenzgeld beantragen können nur Arbeitnehmer und sogenannte Dritte, die – beispielsweise aufgrund einer Pfändung – direkten Anspruch auf das Arbeitsentgelt der betroffenen Person haben.
Bei einigen Personen kann es sein, dass die Arbeitnehmereigenschaft nicht so eindeutig ist. Dies ist zum Beispiel bei der Frage relevant, ob das Insolvenzgeld auch an Geschäftsführer und Gesellschafter gezahlt wird. Diese müssen daher unter Umständen ein Zusatzblatt zum Antrag ausfüllen.
Wann können Sie Insolvenzgeld beantragen?
Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, sobald ein Insolvenzereignis vorliegt. Dieses kann in folgenden Formen auftreten:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ausschlaggebend ist hier nicht der Antrag auf Insolvenzeröffnung, sondern der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts.
- Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
- vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit
Kein Insolvenzereignis, daher auch kein Anspruch auf Insolvenzgeld liegt in folgenden Fällen vor:
- Zurückweisung des Insolvenzantrags durch das Insolvenzgericht (etwa mangels Eröffnungsgrundes)
- Zurücknahme des Insolvenzantrags durch den Antragsteller
Nach Eintreten des Insolvenzereignisses muss das Insolvenzgeld beim Arbeitsamt innerhalb von zwei Monaten beantragt werden.
Was bei der Antragstellung zu beachten ist
Für die Beantragung der Leistung stellt die Arbeitsagentur einen eigenen Vordruck zur Verfügung. Betroffene müssen diesen Insolvenzgeld-Antrag (siehe Muster) ausfüllen und an die Arbeitsagentur schicken.
Damit der Antrag bearbeitet werden kann, ist noch ein weiteres Dokument vonnöten: die sogenannte Insolvenzgeldbescheinigung. Diese wird entweder vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt.
Zwar fordert die Arbeitsagentur diese Bescheinigung bei Eingang des Antrags selbst an, doch Antragsteller können den Ablauf des Verfahrens wesentlich beschleunigen, wenn sie sich selbst um das Dokument kümmern und es dem Antrag bereits beilegen.
Vorschuss auf das Insolvenzgeld
Die Agentur für Arbeit kann vor dem eigentlichen Insolvenzgeld einen Vorschuss gewähren, wenn die Zahlung des Arbeitsentgelts nicht mehr erfolgt. Dies ist bereits vor dem Eintreten eines Insolvenzereignisses möglich. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld
- ein Insolvenzverfahren ist bereits beantragt
- das Arbeitsverhältnis besteht rechtlich und tatsächlich nicht mehr.
Es erfolgt eine Anrechnung des Vorschusses mit dem später tatsächlich gewährten Insolvenzgeld. Das bedeutet auch, dass möglicherweise etwas zurückgezahlt werden muss, falls letztlich kein oder nur ein geringeres Insolvenzgeld gewährt wird.
Der Vorschuss kann hingegen nicht gewährt werden, wenn zum Beispiel:
- das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist
- die Arbeitnehmereigenschaft nicht geklärt ist
- Entgeltersatzleistungen beantragt oder Arbeitsentgelt aus einer anderen Beschäftigung bezogen wird.
Insolvenzgeldvorfinanzierung
In einigen Fällen, in denen der Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens fortgeführt werden kann und soll, besteht die Möglichkeit einer Vorfinanzierung des Insolvenzgelds. Damit kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer weiterhin eine Vergütung erhalten, auch wenn eine Firmeninsolvenz vorliegt und das Insolvenzgeld noch nicht gewährt wurde.
Dies funktioniert so, dass zum Beispiel eine Bank ein Darlehen vergibt, mit dem die Arbeitnehmer vergütet werden können. Im Gegenzug erhält die Bank die Ansprüche der Arbeitnehmer auf das Insolvenzgeld.
Insolvenzgeld: Wird Steuer darauf fällig?
Das Insolvenzgeld ist steuerfrei. Da es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es unter Umständen den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen. Daher müssen Sie das Insolvenzgeld in der Steuererklärung angeben. Wo lässt sich eintragen, in welcher Höhe diese Leistung in Anspruch genommen wurde?
Solche Lohnersatzleistungen können im Hauptvordruck in Zeile 96 und in der Anlage N in Zeile 28 angegeben werden.
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