Ob große Fluggesellschaften, Versandhäuser oder Produzenten von Sport- und Freizeitartikeln – regelmäßig berichten die Medien von der Firmeninsolvenz bekannter Unternehmen. Doch es trifft nicht nur Großunternehmen und Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kleinunternehmer. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts meldeten deutsche Amtsgerichte im Februar 2018 1.624 Unternehmensinsolvenzen – 2,8 Prozent mehr als im Februar 2017.
Dies soll Anlass sein, einen Überblick über die Insolvenz von Unternehmen sowie den Ablauf der Insolvenzverfahren für Unternehmen zu geben.
Firmeninsolvenz kurz zusammengefasst
Firmeninsolvenz und Unternehmensinsolvenz meinen dasselbe: die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
Mit Insolvenz einer Einzelfirma ist in der Regel gemeint, dass ein Freiberufler oder Selbstständiger seine Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Für Unternehmen findet gewöhnlich das Verfahren der Regelinsolvenz Anwendung.
Inhalte
Was ist eine Firmeninsolvenz?
Im Großen und Ganzen ist den meisten klar, was es bedeutet, wenn eine Firma insolvent ist: Ein Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr begleichen und ist damit in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Umgangssprachlich ist dann auch vom Bankrott die Rede. Das Unternehmen ist pleite. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von einer Firmeninsolvenz oder Unternehmensinsolvenz die Rede.
In der Regel handelt es sich beim Bankrott eines Unternehmens um eine Regelinsolvenz. Auf diesen Begriff gehen wir im Folgenden noch genauer ein.
Die Begriffe Firma und Unternehmen werden gern synonym benutzt, obwohl es rechtliche Unterschiede gibt und unterschiedliche Rechtsnormen Anwendung finden. Ein Unternehmen ist eine unabhängig handelnde Einheit in der Wirtschaft. Bei der Firma handelt es sich um den Namen des Unternehmens.
Wann ist ein Unternehmen insolvent?
Die Insolvenzordnung (InsO) nennt in den §§ 17 – 19 drei Gründe, warum ein Unternehmen insolvent sein kann: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Forderungen seiner Gläubiger zu tilgen. Das ist dann anzunehmen, wenn das Unternehmen weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann.
Auch wenn absehbar ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit absehbar ist, soll ein Unternehmen Firmeninsolvenz anmelden können. Diese drohende Zahlungsfähigkeit liegt dann vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten in dem Moment zu erfüllen, in dem sie fällig werden.
Hiervon ist auszugehen, wenn die offenen Forderungen in naher Zukunft, d. h. in einem Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich nicht bezahlt werden können.
Bei einer Überschuldung übersteigen die gesamten Verbindlichkeiten das Vermögen des Unternehmens. Um diesen Insolvenzgrund festzustellen, müssen die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens ähnlich wie bei einer Bilanz gegenübergestellt werden.
Insolvenzverfahren bei einer Firma: Ablauf der Regelinsolvenz
Meistens handelt es sich bei der Firmeninsolvenz um eine Regelinsolvenz. Dieses Insolvenzverfahren findet Anwendung bei Zahlungsunfähigkeit einer juristischen Person wie der GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Wenn eine natürliche Person – also ein Verbraucher bzw. eine Privatperson – insolvent ist, kann sie Privatinsolvenz anmelden.
Wenn eine GmbH oder eine ähnliche Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig zu werden droht oder sogar schon zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist, so muss die Unternehmensführung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Firmeninsolvenz beantragen bzw. die Eröffnung der Regelinsolvenz. Tut sie dies nicht, machen sich die Verantwortlichen, z. B. der Geschäftsführung unter Umständen der Insolvenzverschleppung strafbar.
Bei der Insolvenz von Einzelunternehmen gestaltet sich die Rechtslage etwas anders. In der Regel handelt es sich hierbei um Freiberufler und Selbstständige.
Sie können Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) anmelden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, das heißt, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Lohnsteuern.
Im Falle einer Regelinsolvenz folgt die Firmeninsolvenz diesem Ablauf:
- Eröffnungsverfahren
- eigentliches Insolvenzverfahren
- Abschluss der Regelinsolvenz
Eröffnungsverfahren – Prüfung des Insolvenzantrags
Nachdem der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingegangen ist, prüft dieses den Antrag genau. Wenn der Antrag rechtmäßig ist und einer der oben benannten Eröffnungsgründe vorliegt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren, vorausgesetzt, die Insolvenzmasse ist groß genug, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Insolvenzmasse bezeichnet das gesamte Vermögen, das dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gehört und das es während des Verfahrens erlangt. Verfahren, die scheitern, weil dieses Vermögen nicht ausreicht, werden „mangels Masse abgelehnt“.
Verfahren der Firmeninsolvenz: Sanierung oder Liquidierung
Der Insolvenzverwalter analysiert die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und prüft, ob dieses zumindest teilweise erhalten werden kann.
In der Gläubigerversammlung, die gewöhnlich zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfindet, erstattet er den Gläubigern hierüber Bericht. Dieser Bericht bildet die Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Firma fortgeführt, also saniert, oder aufgelöst, das heißt, liquidiert werden soll.
Im Falle einer Liquidierung bzw. Auflösung verwertet der Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen und verteilt den Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger. Er kann hierfür z. B. Immobilien und Maschinen aus der Insolvenzmasse verwerten, die gesamte insolvente Firma verkaufen oder aber einzelne Teile hiervon.
Im Idealfall jedoch wird das Unternehmen aus der Firmeninsolvenz gerettet und fortgeführt. Ein Mittel zur Sanierung ist das Insolvenzplanverfahren, in welchem das insolvente Unternehmen und seine Gläubiger versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen zu erzielen. Hierfür wird ein Sanierungskonzept darüber erarbeitet, wie das Geschäft wiederhergestellt werden kann.
Die Gläubigerversammlung muss dieser Rettung zustimmen. Wenn das geschieht, zahlt die insolvente Firma ihre Schulden auf die vereinbarte Weise zurück.
Die Sanierung ist meist mit einigen Verlusten und Einbußen verbunden:
- Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen und schaffen damit eine Grundlage für die Firmenrettung.
- Arbeitsplätze und Standorte werden gestrichen, um Kosten einzusparen.
Firmeninsolvenz: Mit welcher Dauer ist zu rechnen?
Weil jedes Unternehmen anders strukturiert und aufgebaut ist, läuft auch jede Unternehmensinsolvenz anders ab.
Vor allem die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Gläubiger spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
Aus diesem Grund ist keine pauschale Aussage zur Dauer einer Firmeninsolvenz möglich.
Bildnachweise:
– istockphoto.com/shironosov
– fotolia.com/rcfotostock
– fotolia.com/marcus_hofmann
– fotolia.com/Paolese
– istockphoto.com/EmiliaU
– fotolia.com/fotodesign-jegg.de
Angelika
8. Januar 2020 um 15:27 Uhr
Guten Tag,
Ich habe oder hatte einen Bäcker-Laden! Kann aber den Förderungen meines Lieferanten nicht mehr nachkommen. Muss ich eine Geschäftsinsolvents oder Privatinsolvents beantragen innerhalb 3 Wochen???
Hans
16. Mai 2019 um 0:15 Uhr
Sie können Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) anmelden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, das heißt, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Lohnsteuern.
Und was kann unternommen werden wenn doch ?
privatinsolvenz.net
29. Mai 2019 um 14:41 Uhr
Hallo Hans,
bestehen offene Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnisse, dann müssen Sie die Regelinsolvenz anmelden.
Ihr Team von privatinsolvenz.net