Firmeninsolvenz: Wenn Unternehmen Konkurs anmelden müssen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Firmeninsolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
Firmeninsolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.

Ob große Fluggesellschaften, Versandhäuser oder Produzenten von Sport- und Freizeitartikeln – regelmäßig berichten die Medien von der Firmeninsolvenz bekannter Unternehmen. Doch es trifft nicht nur Großunternehmen und Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kleinunternehmer. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts meldeten deutsche Amtsgerichte im Februar 2018 1.624 Unternehmensinsolvenzen – 2,8 Prozent mehr als im Februar 2017.

Dies soll Anlass sein, einen Überblick über die Insolvenz von Unternehmen sowie den Ablauf der Insolvenzverfahren für Unternehmen zu geben.

Firmeninsolvenz kurz zusammengefasst

Was heißt Firmeninsolvenz?

Firmeninsolvenz und Unternehmensinsolvenz meinen dasselbe: die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.

Und was bedeutet Insolvenz einer Einzelfirma?

Mit Insolvenz einer Einzelfirma ist in der Regel gemeint, dass ein Freiberufler oder Selbstständiger seine Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.

Welches Insolvenzverfahren müssen Firmen und Unternehmen durchlaufen?

Für Unternehmen findet gewöhnlich das Verfahren der Regelinsolvenz Anwendung.

Was ist eine Firmeninsolvenz?

Für Unternehmen gilt gewöhnlich das Insolvenzverfahren der Regelinsolvenz.
Für Unternehmen gilt gewöhnlich das Insolvenzverfahren der Regelinsolvenz.

Im Großen und Ganzen ist den meisten klar, was es bedeutet, wenn eine Firma insolvent ist: Ein Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr begleichen und ist damit in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Umgangssprachlich ist dann auch vom Bankrott die Rede. Das Unternehmen ist pleite. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von einer Firmeninsolvenz oder Unternehmensinsolvenz die Rede.

In der Regel handelt es sich beim Bankrott eines Unternehmens um eine Regelinsolvenz. Auf diesen Begriff gehen wir im Folgenden noch genauer ein.

Die Begriffe Firma und Unternehmen werden gern synonym benutzt, obwohl es rechtliche Unterschiede gibt und unterschiedliche Rechtsnormen Anwendung finden. Ein Unternehmen ist eine unabhängig handelnde Einheit in der Wirtschaft. Bei der Firma handelt es sich um den Namen des Unternehmens.

Daher ist auch der Begriff Firmeninsolvenz nicht ganz korrekt. Der Einfachheit halber nutzen wir diesen Begriff als Synonym für die Unternehmensinsolvenz. Einerseits ist hiermit die Insolvenz im Sinne der Zahlungsunfähigkeit gemeint und andererseits das entsprechende Insolvenzverfahren.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Die Insolvenzordnung (InsO) nennt in den §§ 17 – 19 drei Gründe, warum ein Unternehmen insolvent sein kann: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Zahlungsfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Forderungen seiner Gläubiger zu tilgen. Das ist dann anzunehmen, wenn das Unternehmen weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann.

Auch wenn absehbar ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit absehbar ist, soll ein Unternehmen Firmeninsolvenz anmelden können. Diese drohende Zahlungsfähigkeit liegt dann vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten in dem Moment zu erfüllen, in dem sie fällig werden.

Wann ist ein Unternehmen insolvent? Die InsO nennt drei Insolvenzgründe.
Wann ist ein Unternehmen insolvent? Die InsO nennt drei Insolvenzgründe.

Hiervon ist auszugehen, wenn die offenen Forderungen in naher Zukunft, d. h. in einem Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich nicht bezahlt werden können.

Bei einer Überschuldung übersteigen die gesamten Verbindlichkeiten das Vermögen des Unternehmens. Um diesen Insolvenzgrund festzustellen, müssen die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens ähnlich wie bei einer Bilanz gegenübergestellt werden.

Diese drei Gründe werden in der Insolvenzordnung auch Eröffnungsgründe genannt. In diesen Fällen können Unternehmen die Regelinsolvenz anmelden. Unter Umständen müssen sie es sogar.

Insolvenzverfahren bei einer Firma: Ablauf der Regelinsolvenz

Meistens handelt es sich bei der Firmeninsolvenz um eine Regelinsolvenz. Dieses Insolvenzverfahren findet Anwendung bei Zahlungsunfähigkeit einer juristischen Person wie der GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Wenn eine natürliche Person – also ein Verbraucher bzw. eine Privatperson – insolvent ist, kann sie Privatinsolvenz anmelden.

Wenn eine GmbH oder eine ähnliche Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig zu werden droht oder sogar schon zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist, so muss die Unternehmensführung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Firmeninsolvenz beantragen bzw. die Eröffnung der Regelinsolvenz. Tut sie dies nicht, machen sich die Verantwortlichen, z. B. der Geschäftsführung unter Umständen der Insolvenzverschleppung strafbar.

Insolvenz anmelden: Für Einzelunternehmen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen kann eine Privatinsolvenz möglich sein.
Insolvenz anmelden: Für Einzelunternehmen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen kann eine Privatinsolvenz möglich sein.

Bei der Insolvenz von Einzelunternehmen gestaltet sich die Rechtslage etwas anders. In der Regel handelt es sich hierbei um Freiberufler und Selbstständige.

Sie können Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) anmelden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, das heißt, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Lohnsteuern.

Im Falle einer Regelinsolvenz folgt die Firmeninsolvenz diesem Ablauf:

  1. Eröffnungsverfahren
  2. eigentliches Insolvenzverfahren
  3. Abschluss der Regelinsolvenz

Eröffnungsverfahren – Prüfung des Insolvenzantrags

Nachdem der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingegangen ist, prüft dieses den Antrag genau. Wenn der Antrag rechtmäßig ist und einer der oben benannten Eröffnungsgründe vorliegt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren, vorausgesetzt, die Insolvenzmasse ist groß genug, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die Insolvenzmasse bezeichnet das gesamte Vermögen, das dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gehört und das es während des Verfahrens erlangt. Verfahren, die scheitern, weil dieses Vermögen nicht ausreicht, werden „mangels Masse abgelehnt“.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet das Gericht die Firmeninsolvenz und ernennt einen Insolvenzverwalter, der ab sofort für das Unternehmen verantwortlich ist. Die Gläubiger müssen ihm ihre Forderungen mitteilen. Dieser Vorgang wird auch Forderungsanmeldung genannt.

Verfahren der Firmeninsolvenz: Sanierung oder Liquidierung

Nach Eröffnung der Firmeninsolvenz analysiert der Insolvenzverwalter die finanzielle Situation des Unternehmens.
Nach Eröffnung der Firmeninsolvenz analysiert der Insolvenzverwalter die finanzielle Situation des Unternehmens.

Der Insolvenzverwalter analysiert die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und prüft, ob dieses zumindest teilweise erhalten werden kann.

In der Gläubigerversammlung, die gewöhnlich zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfindet, erstattet er den Gläubigern hierüber Bericht. Dieser Bericht bildet die Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Firma fortgeführt, also saniert, oder aufgelöst, das heißt, liquidiert werden soll.

Im Falle einer Liquidierung bzw. Auflösung verwertet der Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen und verteilt den Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger. Er kann hierfür z. B. Immobilien und Maschinen aus der Insolvenzmasse verwerten, die gesamte insolvente Firma verkaufen oder aber einzelne Teile hiervon.

Im Idealfall jedoch wird das Unternehmen aus der Firmeninsolvenz gerettet und fortgeführt. Ein Mittel zur Sanierung ist das Insolvenzplanverfahren, in welchem das insolvente Unternehmen und seine Gläubiger versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen zu erzielen. Hierfür wird ein Sanierungskonzept darüber erarbeitet, wie das Geschäft wiederhergestellt werden kann.

Die Gläubigerversammlung muss dieser Rettung zustimmen. Wenn das geschieht, zahlt die insolvente Firma ihre Schulden auf die vereinbarte Weise zurück.

Die Sanierung ist meist mit einigen Verlusten und Einbußen verbunden:

  • Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen und schaffen damit eine Grundlage für die Firmenrettung.
  • Arbeitsplätze und Standorte werden gestrichen, um Kosten einzusparen.

Firmeninsolvenz: Mit welcher Dauer ist zu rechnen?

Die Dauer einer Firmeninsolvenz hängt u. a. von Größe und Struktur des Unternehmens ab.
Die Dauer einer Firmeninsolvenz hängt u. a. von Größe und Struktur des Unternehmens ab.

Weil jedes Unternehmen anders strukturiert und aufgebaut ist, läuft auch jede Unternehmensinsolvenz anders ab.

Vor allem die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Gläubiger spielen hierbei eine wesentliche Rolle.

Aus diesem Grund ist keine pauschale Aussage zur Dauer einer Firmeninsolvenz möglich.

Statistisch betrachtet dauert eine Regelinsolvenz ca. vier Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Bei Stiftungen, Genossenschaften oder einer GmbH & Co. KG kann das Verfahren auch schon einmal zehn Jahre in Anspruch nehmen.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

3 Antworte zu “Firmeninsolvenz: Wenn Unternehmen Konkurs anmelden müssen”

  1. Angelika

    8. Januar 2020 um 15:27 Uhr

    Guten Tag,
    Ich habe oder hatte einen Bäcker-Laden! Kann aber den Förderungen meines Lieferanten nicht mehr nachkommen. Muss ich eine Geschäftsinsolvents oder Privatinsolvents beantragen innerhalb 3 Wochen???

  2. Hans

    16. Mai 2019 um 0:15 Uhr

    Sie können Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) anmelden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, das heißt, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Lohnsteuern.

    Und was kann unternommen werden wenn doch ?

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:41 Uhr

      Hallo Hans,

      bestehen offene Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnisse, dann müssen Sie die Regelinsolvenz anmelden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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