GEZ-Schulden: Mit dem Rundfunkbeitrag im Rückstand

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

GEZ-Schulden entstehen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird.
GEZ-Schulden entstehen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird.

Wer in einer schwierigen finanziellen Situation ist und bei verschiedenen Gläubigern Schulden hat, wird in der Regel auch Probleme haben, die Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Die Folge hiervon wird umgangssprachlich als GEZ-Schulden bezeichnet.

Wer die Zahlungsaufforderungen ignoriert und hofft, dass die GEZ-Schulden verjähren, muss mit Konsequenzen rechnen, die bis zur Kontopfändung reichen können.

Welche Folgen Rückstände bei den Rundfunkbeiträgen haben können und was Betroffene machen können, erfahren Sie im Folgenden.

GEZ-Schulden kurz zusammengefasst

Was sind GEZ-Schulden?

GEZ-Schulden treten auf, wenn jemand mit der Zahlung der Rundfunkbeiträge in Rückstand gerät. Häufig wissen die Betroffenen nicht, dass sie beitragspflichtig sind oder ihr Antrag auf Beitragsbefreiung ist fehlgeschlagen. Viele weigern sich auch schlicht zu zahlen.

Welche Folgen haben GEZ-Schulden?

Die Forderungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Die Rundfunkanstalten können sonst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Rundfunkbeitragsschulden nicht sofort bezahle kann?

Schuldner sollten den Beitragsservice kontaktieren und sich um eine Lösung (Stundung, Ratenzahlung etc.) bemühen. Lassen Sie sich ggf. auch von einer Schuldnerberatung unterstützen und beraten.

Was sind GEZ-Schulden?

GEZ-Schulden nicht zu bezahlen kann zu einer Kontopfändung führen.
GEZ-Schulden nicht zu bezahlen kann zu einer Kontopfändung führen.

Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich immer noch GEZ-Gebühren genannt, beträgt monatlich 17,50 Euro pro Haushalt. Die Beitragspflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt wird.

Werden die Beiträge nicht gezahlt, gerät die betreffende Person in Zahlungsrückstand. Sie hat dann sozusagen GEZ-Schulden. Da eine Beitragspflicht besteht, können solche Schulden zu Konsequenzen führen.

Da der Beitrag pro Haushalt zu entrichten ist, wird bei zusammenlebenden Personen, etwa im Falle einer Wohngemeinschaft, nur ein Beitrag für die ganze Wohnung fällig.

Was passiert bei GEZ-Schulden?

Wer seine GEZ-Schulden nicht zahlen kann, etwa aufgrund einer Überschuldung, muss damit rechnen, dass er mit Konsequenzen konfrontiert wird. Sollte der Beitragszahler mit den Zahlungen in Rückstand geraten, so erhält er zunächst einen Festsetzungsbescheid. In diesem werden die fälligen Schulden bei der GEZ sowie die Säumniszuschläge festgesetzt. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Läuft die Widerspruchsfrist ab, wird der Bescheid zu einem vollstreckbaren Titel. Das heißt, dass der Rundfunkbeitrag und die zusätzlich entstehenden Kosten nun auf der Grundlage des Bescheids durch eine Vollstreckung eingetrieben werden können. Eine solche geschieht normalerweise in der Form einer Pfändung von Geld oder Lohn.

Wenn im Vorfeld der Pfändung die Vermögensauskunft abgegeben wird, können die GEZ-Schulden zu einem Schufa-Eintrag führen.

Ein Insolvenzverfahren entbindet nicht von der Beitragspflicht. Sofern Sie keine Befreiung oder Ermäßigung beantragt haben, müssen Sie trotz Insolvenz weiterhin die laufenden Beiträge zahlen. Entstehen GEZ-Schulden während einer Privatinsolvenz, müssen sie bezahlt werden, da sie nicht zur Insolvenzmasse gehören.

Was kann ich bei GEZ-Schulden machen?

Unter Umständen können Sie GEZ-Schulden in Raten zahlen.
Unter Umständen können Sie GEZ-Schulden in Raten zahlen.

Wenn Beitragsrückstände vorliegen, sollten Schuldner den Beitragsservice so früh wie möglich kontaktieren – möglichst vor einer Vollstreckung. Zum Zwecke des Schuldenabbaus kann auf diese Weise für die GEZ-Schulden beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbart werden. Neben der so durchgeführten Zahlung der offenen Forderungen müssen aber zugleich die laufenden Rundfunkbeiträge zu ihrer Fälligkeit beglichen werden.

Wenn Sie Ihre GEZ-Schulden nicht in Raten zahlen können, weil Ihnen im Moment die finanziellen Mittel hierzu fehlen, kann unter Umständen auch eine Stundung vereinbart werden. Wird eine solche gewährt, können Sie die ausstehenden Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt zahlen. Jedoch kann durch die Stundung nur ein Aufschub von höchstens zwei Jahren erfolgen.

In einigen Fällen kann es sich lohnen, zu prüfen, ob möglicherweise eine Ermäßigung oder eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Frage kommt. Anspruch haben zum Beispiel Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder auch blinde und gehörlose Menschen.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

20 Antworte zu “GEZ-Schulden: Mit dem Rundfunkbeitrag im Rückstand”

  1. SuMaMa

    7. August 2023 um 19:41 Uhr

    bin auch ein Opfer des Beitagservices, kurz GEZ
    mich erreichte der Festsetungsbescheides mit Zahlungsaufforderung.

    bin geschieden, habe dadurch seit Jahren Privatinslvenz, bewohne eine Mietwohnunh mit schulpflichtigem Kind und volljährigem Sohn, der durch seine Erwerbminderung Leistungen bezieht, also somit von der RF befreit ist.

    Daher werde ich angeschrieben, obwol ja bereits er seine Leistung erbringt, soll ich auch bezahlen, denke doch, nur einer muß bezahlen in gleicher Wohnung.

    wer kann mir da helfen ?

  2. Jamie

    11. Mai 2021 um 10:48 Uhr

    Hallo
    Wenn man sich nachweislich beruflich als Selbständiger Freiberufler länger als 1 Jahr im Ausland aufhält und zudem die Kinder in D abgemeldet sind und nur die Eltern eine leerstehende Wohnung dort haben, ist man von der GEZ befreit?

    Gruß Tomi

  3. Kreisl

    24. April 2021 um 9:17 Uhr

    Ja das muss er mit dem Bescheid vom Jobcenter tun das kann er bis zu 3jahre Rückwirkend machen.

  4. Karin

    17. Dezember 2020 um 6:46 Uhr

    Hallo mein Bekannter hat seid geraumer Zeit eine eigene Wohnung und hat nun eine enorme Rechnung von der GEZ bekommen,er bekam zwischendurch auch mal Geld vom Jobcenter ,kann er für diese Zeit,wenn er es nachweisen kann auch nachträglich eine Befreiung beantragen?????

    • Ele

      16. Februar 2022 um 0:01 Uhr

      Ich habe mehrmals Rechnungen plötzlich erhalten, mit richtig fette Summen wo ich gedacht habe es kann sich nur um einen Irrtum handeln. Natürlich habe ich nicht drauf reagiert, weil ich es nicht verstehen konnte wie jemand plötzlich Geld verlangt ohne jemals was davon gehört zu haben. Mein Konto wurde gepfändet und ich war gezwungen in Raten zu bezahlen Summen bis auf 900 Euro. Das schlimmste ist, dass das gar nicht nicht mehr aufhört seit dem. Auch nach mehrere Jahren geht das als so, ich schulde denen immer was ! Immer 500 Euro und aufwärts. Sorry aber ich finde das richtig kriminell. Es steht nicht mal drine für welche Zeit die Beträge sind, und es hört einfach nicht auf. Wir sind eine 5 köpfige Familie und müssen mit 2000 Euro im Monat auskommen. Wie kann man das einrichten dass man die 55 Euro pro Vierteljahr regelmäßig bezahlen kann ? Ich habe mehrmals versucht telefonisch das zu regeln, es tut sich aber irgendwie nichts.

  5. Nadine

    1. März 2020 um 17:07 Uhr

    Moin Moin,
    Ich habe gez schulden aus den Jahren 2014-2017.
    Seid 2 Jahren sind diese gestundet, da ich mich in einer Ausbildung befinde.
    Ich hätte mich allerdings da mal befreien lassen können aber wusste dies nicht. Und wie es dann so ist.. 1. Wohnung, Überforderung in der Jugend.
    Nun die Frage, kann ich mich nachträglich befreien lassen? Habe ich irgendwelche Chancen die Schulden summe zu mindern?

    Vielen Dank
    Mfg Nadine

  6. Michaela

    23. Januar 2020 um 19:36 Uhr

    Wie kann man sich wehren , man hat eine Befreiung schwarz auf weiss !!!! Aber wird nun volllll ignoriert !!!!
    Wer oder was kann mir helfen Dringend . Danke

  7. Torsten

    13. November 2019 um 21:22 Uhr

    Hallo,ich habe auch probleme mit der „GEZ“.ich habe 2 jobs,wo ich im monat in etwa 1200 netto verdiene.mit allen abzügen (Miete,strom,fahrkarte etc) habe ich dann noch 350€ zur verfügung für meinen lebensunterhalt (essen).dies habe ich ich auch der GEZ schon mitgeteilt das ich von diesem bisschen was übrig bleibt nicht die gebühr bezahlen kann.als antwort kam nur ein lapidares schreiben das ich keine vorraussetzung erfülle für eine befreiung,obwohl ich alles detaliert aufgeführt hatte was ich an ausgaben habe bleiben die einfach stur.ich sehe mich da aber schon als härtefall.ich mach mir jetzt echt einen kopf wo ich das geld auftreiben soll um diese zwangsabgabe zu bezahlen um einer kontopfändung aus dem weg zu gehen.
    die kennen nicht den spruch „fasse einem nacktem mann in die tasche“
    BITTE DRINGEND UM RAT WAS ICH MACHEN KANN

  8. Luisa

    8. November 2019 um 17:41 Uhr

    Also ich habe da auch ein Problem die GEZ hat mir eine Lihnpfändung aufgedrückt können die mir mein kompletten Lohn weg nehmen oder gibt es da Gesetze die mich irgendwie schützen da ich ja auch Miete Strom Versicherunge bezahlen muss ??

  9. Fleur

    9. August 2019 um 18:38 Uhr

    Hallo, und zwar habe ich folgendes Anliegen:

    Zuvor nie Post von der GEZ erhalten, flatterte kürzlich ein Schreiben zur Vollstreckung eben dieser Gebühr ein. Überrascht darüber machte ich den Vollstrecker darauf aufmerksam, nie einen Bescheid oder dergleichen bekommen zu haben und dem entsprechenden Urteil vom LG Tübingen, 16.09.2016 – 5 T 232/16, welches die Vollstreckung unrechtens macht.
    Wenige Tage später kam ein gelber Brief von der GEZ. Erstellt wurde dieser drei Wochen zuvor. Kam bei mir jedoch entsprechend spät an. Da ich berechtigt bin befreit zu werden, habe ich entsprechend Widerspruch eingelegt. Eurem Artikel zur Folge dürfte also keine Vollstreckung drohen. Nun war der Vollstrecker aber schneller als der Brief der GEZ und lässt mich nicht in Frieden.

    Da läuft doch was verdammt schief?!

  10. Mersin

    18. Juni 2019 um 18:33 Uhr

    Ich wonen am wg das ist 3 Zimmer wonung jeden zimmer won’t person vom job center dir sind free ich will betzalen nur fur mich 1/3 das macht 6 eu pro monat gehet so oda was kann machen

    • privatinsolvenz.net

      19. Juni 2019 um 15:05 Uhr

      Hallo Mersin,

      der Rundfunkbeitrag muss von einer Person, die in der WG wohnt, bezahlt werden. Er muss dann mit den anderen eine entsprechende Regelung treffen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Daniela B.

    21. März 2019 um 8:47 Uhr

    Hallo liebes Team
    Meiner Tochter wurde ihr Konto gepfändet weil ich und mein Mann gez nicht bezahlt haben .wir sind beide in der privatinsolvenz.mein Mann seit 4 Jahren und ich seit 2 .ist das rechtens das meine Tochter dafür gerade stehen muss ???

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:04 Uhr

      Hallo Daniela,

      lebt Ihre Tochter mit in der Wohnung, kann diese zur Zahlung aufgefordert werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. barbara

    13. März 2019 um 11:26 Uhr

    Also irgenwie läuf etwas falsch mit GEZ Gebühren. Laut Gesetz sind Sozial -und Hartz IV von Zahlung befreit.. warum???.. Die hocken doch den ganzen Tag vorm Glotze!!!.. ich habe z.B kein Zeit sich hin setzen und etwas gucken.. nach der Arbeit ist Haushalt und dann ist man Platt so das man nicht mal Kraft hat die Aufgen aufzuhalten… und dafür müssen wir zahlen?… finde bodenlose Frechheit

    • Thomas

      27. Oktober 2019 um 10:41 Uhr

      Hallo Barbara ! Leider sind wir Arbeiter,das selber schuld das wir zahlen müssen. Wir hätten damals dagegen angehen sollen,als unsere verkackte Regierung das beschlossen hat.Nun ist es leider zu spät, nicht das jeder Arbeiter genügend steuern zahlt, nein der staat will auch noch GEZ Gebühren. Und was kommt als nächstes ? Also ich Tendiere, das ich meinen Job an den nagel hänge,da ich ja eh nicht so viel verdiene. Als arbeitsloser steht man sich besser,hat kein stress und keine GEZ Gebühren.Mfg Thomas

  13. Loli

    26. Januar 2019 um 0:22 Uhr

    zusammen , lebe seit 2014 in meiner eigenen Wohnung , habe nie auf Briefe von der GEZ reagiert .
    Heute bekam ich einen Brief über eine Kontopfändung von der Stadt in der ich lebe .. die pfaendung beträgt 222 euro ist aber nur vom. 2.7.2015 bis 1.8.2015
    Ist dieses eigentlich nicht verjährt ? Und wieso nur dieser Zeitraum ? Wie gesagt lebe seit Dezember 2014 bis heute in dieser Wohnung bzw Meldeadresse . Ich bedanke mich ueber eure antworten

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:26 Uhr

      Hallo Loli,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten. Diese verlängert sich jedoch, wenn ein entsprechender Titel vorliegt. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. Boban

    13. Januar 2019 um 15:08 Uhr

    Hallo,ich habe vor ca.3 Jahren meine Rundfunkgebühren für das damalige quartal,per internetbanking,zurückgebucht.Es kam Post mit zahlungsaufforderrung alle und das alle 3 Monate bis sich irgendwann der gerichtsvollzieher gemeldet hat und wir uns daraufhin einigten das ich 20 Euro im Monat für den damaligen GEZ-Beitrag zurück zahle.Einen neuen Dauerauftrag habe ich aber nicht gemacht,so das ich bis heute weiterhin Post vom beitragsservice bekomme.Die Summe beläuft sich auf ca.350 euro.Ich habe im letzten schreiben ein ein überweisungsschein als ratenvorschlag erhalten,der ungefähr 1/3 der Summe entspricht.Das ist mir aber zu viel und warte das sich der gerichtsvollzieher meldet um wieder einen monatlichen Betrag auszuhandeln.meine Frage ist,meldet sich der gerichtsvollzieher,oder hat sich da was geändert?Oder muss ich den beitragsserviceratenvorschlag
    nachkommen.ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich äussern.Vielen Dank

    • privatinsolvenz.net

      18. Januar 2019 um 15:19 Uhr

      Hallo Boban,

      es sollte hilfreich sein, wenn Sie sich mit dem Zuständigen in Verbindung setzen und dort erklären, warum Sie dem Ratenvorschlag nicht nachkommen können. Bieten Sie stattdessen niedrigere Raten an und zeigen Sie sich damit zahlungswillig.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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