Bei der Pfändung der Mietkaution greift ein Gläubiger auf die vom Mieter hinterlegte Sicherheitsleistung zu, um offene Forderungen zu begleichen.
Die Mietkaution zu pfänden, ist für Gläubiger oft attraktiv, da es sich um einen konkreten Vermögenswert handelt. Allerdings unterliegt die Pfändung der Mietkaution bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Wann ist eine Mietkaution pfändbar? Hier erfahren Sie mehr.
Mietkaution pfänden kurz zusammengefasst
Während des laufenden Mietverhältnisses ist die Mietkaution in der Regel nicht pfändbar, auch nicht bei einer Privatinsolvenz. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Rückzahlungsanspruch auf die Mietkaution in die Insolvenzmasse fallen, sofern keine Ansprüche des Vermieters mehr bestehen.
Mietkautionskonten sind während des laufenden Mietverhältnisses in der Regel nicht pfändbar. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann jedoch der Rückzahlungsanspruch auf die Kaution gepfändet werden, wenn keine Ansprüche des Vermieters mehr bestehen. Die Pfändung richtet sich dann gegen das spezielle Mietkautionskonto.
Um Ihre Mietkaution vor Pfändung zu schützen, können Sie mit Ihrem Vermieter über eine treuhänderische Anlage auf einem separaten Konto oder einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sprechen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhalt
Darf die Mietkaution gepfändet werden?
Während des laufenden Mietverhältnisses ist es in der Regel nicht möglich, eine Mietkaution zu pfänden. Der Grund dafür liegt in ihrer besonderen Funktion: Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis, wie etwa Mietschulden oder Schäden an der Wohnung. Diese Zweckbindung hat Vorrang vor den Interessen etwaiger Gläubiger des Mieters.
Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses ändert sich die rechtliche Situation. Wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Ansprüche des Vermieters mehr bestehen, wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters auf die Mietkaution pfändbar. Zu diesem Zeitpunkt hat die Kaution ihre ursprüngliche Sicherungsfunktion verloren und steht dem Mieter als normaler Vermögenswert zu.
Die Pfändbarkeit der Mietkaution hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- dem Zeitpunkt der Pfändung: Während des laufenden Mietverhältnisses ist die Mietkaution nicht pfändbar, da sie als zweckgebundenes Vermögen gilt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Rückzahlungsanspruch des Mieter pfändbar.
- dem Bestehen etwaiger Ansprüche des Vermieters: Bestehen berechtigte Forderungen des Vermieters (z.B. Mietrückstände oder Schäden), reduziert sich der pfändbare Betrag entsprechend. Der Vermieter hat ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution, bis alle seine Ansprüche geklärt sind.
- der Art der Kautionshinterlegung (z.B. Bargeld, Sparbuch, Bürgschaft): Bei Barkaution oder Überweisung auf ein Vermieterkonto ist der Vermieter Drittschuldner. Bei Hinterlegung auf einem Kautionssparbuch ist die Bank Drittschuldner. Eine Kautionsbürgschaft ist nicht direkt pfändbar, da kein Geldbetrag hinterlegt wurde.
Kann meine Mietkaution durch Dritte gepfändet werden?
Bei der Frage, ob die Mietkaution durch Dritte pfändbar ist, spielt die Drittschuldnererklärung eine wichtige Rolle. Der Vermieter als Drittschuldner muss gegenüber dem Gläubiger Auskunft über eventuelle eigene Ansprüche und die Höhe der Mietkaution geben. Bei der Pfändung muss der Drittschuldner dem Gläubiger außerdem Auskunft über den Status des aktuellen Mietverhältnisses geben.
Bei der Pfändung der Mietkaution durch Dritte muss der Gläubiger folgende Schritte unternehmen:
- Einen vollstreckbaren Titel gegen den Mieter erwirken (Zudem sollte der Gläubiger eine Vollstreckungsklausel für diesen Titel erhalten haben und den Titel dem Mieter als Schuldner ordnungsgemäß zugestellt haben.)
- Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht beantragen
- Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Vermieter als Drittschuldner zustellen lassen
Damit die Mietkaution pfändbar wird, muss der Gläubiger zunächst ein Pfändungsformular beim Gericht einreichen. Dieses Formular dient dazu, die Pfändung der Kaution zu beantragen und den Vermieter als Drittschuldner zu benennen. In der Drittschuldnererklärung muss der Vermieter dann mitteilen, ob und in welcher Höhe er die Kaution an den Gläubiger auszahlen kann. Er erklärt also, ob die Kaution noch vorhanden ist und ob sie eventuell schon teilweise für Mietschäden oder andere Forderungen verwendet wurde. Diese Information ist entscheidend, damit der Gläubiger weiß, ob er durch die Pfändung tatsächlich Geld bekommt und in welcher Höhe.
Privatinsolvenz: Ist die Kaution hier pfändbar?
Ob eine Mietkaution pfändbar ist, während Sie in Privatinsolvenz sind, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
In der Regel bleibt die Kaution, solange das Mietverhältnis besteht, auch in der Privatinsolvenz zunächst unpfändbar. Dies ändert sich jedoch, wenn das Mietverhältnis beendet wird. In diesem Fall kann der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution in die Insolvenzmasse fallen und somit für die Begleichung von Schulden herangezogen werden.
Die Mietkaution wird nicht pfändbar durch ein Insolvenzverfahren, aber sie kann unter bestimmten Umständen in die Insolvenzmasse fallen. Dies ist der Fall, wenn der Insolvenzverwalter keine Freigabeerklärung abgegeben hat. Diese Freigabeerklärung besagt, dass bestimmte Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel die Mietkaution, aus der Insolvenzmasse entlassen und dem Schuldner zurückgegeben werden. Sobald der Insolvenzverwalter eine solche Erklärung abgegeben hat, steht die Kaution allein dem Mieter zu und ist für die Gläubiger nicht mehr zugänglich. Ohne diese Freigabeerklärung kann die Kaution jedoch in die Insolvenzmasse fallen und unter bestimmten Umständen für die Gläubiger verwertet werden.
Die Mietkaution pfänden: Muster und Vorgehensweise im Formular
Eine Mietkaution ist pfändbar, jedoch müssen Sie seit März 2013 für Pfändungen ein spezielles Formular verwenden. Dabei handelt es sich jedoch um Formulare zur Zwangsvollstreckung in Forderungen, wie beispielsweise das Formular zur Lohn- oder Kontopfändung. Diese Formulare enthalten oft Standardoptionen für häufig gepfändete Forderungen, wie etwa Gehälter oder Kontoguthaben. Mietkautionspfändungen gehören jedoch zu den Dingen, die nicht standardmäßig auf dieser Liste stehen. Da es für die Pfändung einer Mietkaution kein standardisiertes Muster gibt, müssen Sie daher:
- Im Formular „Forderung aus Anspruch G (an Sonstige)“ ankreuzen.
- „Gemäß gesonderter Anlage“ ebenfalls ankreuzen.
- Eine eigene Anlage erstellen, die genau beschreibt und begründet, warum Sie die Mietkaution pfänden wollen.
Pfändung der Mietkaution: Kein Grund zur Kündigung, aber Vorsicht ist geboten
Die Pfändung der Mietkaution ist kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag. Um die Mietkaution vor Pfändungen zu schützen, empfiehlt sich eine treuhänderische Anlage auf einem separaten Konto. Wurde die Kaution auf einem separaten Konto hinterlegt, richtet sich die Pfändung gegen dieses spezielle Mietkautionskonto.
Bei mehreren Mietern steht der Rückzahlungsanspruch in der Regel nur allen Mietern gemeinsam zu. Eine Mietkaution ist nur pfändbar, wenn alle Mieter zugleich Schuldner sind.