Eine Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der Gläubiger offene Forderungen direkt vom Gehalt eines Schuldners eintreiben können. Dabei wird ein Teil des Einkommens des Schuldners direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen, bevor der Arbeitnehmer sein Gehalt erhält. Doch nicht das gesamte Einkommen kann gepfändet werden. Es gibt gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenzen, die dem Schuldner ein Existenzminimum sichern sollen. Doch wie stoppt man eine Lohnpfändung? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie eine Lohnpfändung aufheben oder zumindest stoppen lassen können.
Lohnpfändung aufheben kurz zusammengefasst
Wollen Gläubiger offene Forderungen direkt vom Gehalt eines Schuldners eintreiben, können Sie die Lohnpfändung nutzen. Ein Teil des Einkommens wird vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen, bevor der Arbeitnehmer sein Gehalt erhält.
Eine Lohnpfändung kann durch vollständige Schuldentilgung, Aushandeln einer Ratenzahlungsvereinbarung, Erhöhung des Pfändungsfreibetrags oder als letzten Ausweg durch eine Privatinsolvenz aufgehoben werden. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie hier genauer nachlesen.
Eine Lohnpfändung ruhend zu stellen bedeutet, diese vorübergehend auszusetzen. Eine Aufhebung beendet die Pfändung endgültig, was in der Regel nur bei vollständiger Schuldentilgung oder aus rechtlichen Gründen geschieht.
Inhalt
Welche Möglichkeit haben Sie, eine Gehaltspfändung aufheben zu lassen?
Viele Betroffene fragen sich: „Was kann ich gegen eine Lohnpfändung tun?“ Es gibt mehrere Ansätze, um Ihre Situation zu verbessern oder sogar die Pfändung aufzuheben:
- Schuldentilgung: Die effektivste Methode, um eine Lohnpfändung aufheben zu lassen, ist die vollständige Begleichung der Schulden. Sobald alle Forderungen beglichen sind, entfällt der Grund für die Pfändung.
- Lohnpfändung aufheben durch Ratenzahlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Gläubiger auf und bieten Sie ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
- Privatinsolvenz: Als letzter Ausweg kann eine Privatinsolvenz in Betracht gezogen werden, die nach einer bestimmten Zeit unter Umständen zur Restschuldbefreiung führt.
Eine Ruhendstellung ist nicht gleich eine Aufhebung der Lohnpfändung
Die Lohnpfändung geschieht durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), der vom Vollstreckungsgericht erlassen wird. Nach Zustellung dieses Beschlusses ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger zu überweisen. Üblicherweise dauert eine solche Pfändung so lange, bis die Schulden vollständig getilgt sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Ruhendstellung der Lohnpfändung. Dies basiert auf der Dispositionsmaxime, einem Grundsatz in der Zwangsvollstreckung, der es den beteiligten Parteien erlaubt, über den Verlauf des Verfahrens selbst zu entscheiden.
Wenn der Schuldner Bereitschaft zur Zahlung signalisiert, beispielsweise durch das Angebot einer Ratenzahlung, kann der Gläubiger die Pfändung vorübergehend aussetzen.
Eine Ruhendstellung der Pfändung ist nicht ohne Weiteres möglich und erfordert die Zustimmung des Drittschuldners. Dieser hat das Recht, eine solche Ruhendstellung abzulehnen, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Akzeptanz gibt. Wenn der Drittschuldner nicht zustimmt, muss der Gläubiger entweder die Pfändung vollständig aufheben (mit Verlust der Rangstelle), sie unverändert beibehalten oder auf eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner verzichten.
Bei einer Ruhendstellung wird die Lohnpfändung vorübergehend ausgesetzt, bleibt aber grundsätzlich bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Lohnpfändung kann jederzeit wieder aktiviert werden, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Eine Lohnpfändung vollständig Aufhaben zu lassen, bedeutet, dass sie endgültig beendet wird. Dies geschieht in der Regel nur, wenn die Schulden vollständig beglichen wurden oder wenn rechtliche Gründe für eine Aufhebung vorliegen.
Dies ist der Fall, wenn:
- Der Schuldner erfolgreich eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht hat und das Gericht die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt.
- Die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 775, 776 ZPO erfüllt sind, beispielsweise wenn der Titel, auf dem die Pfändung basiert, aufgehoben oder für vorläufig unwirksam erklärt wurde.
Eine Aufhebung der Lohnpfändung ist auch bei Forderungen gegenüber dem Finanzamt möglich
Wenn Sie Steuerschulden nicht begleichen, kann auch das Finanzamt Ihren Lohn pfänden. Dabei gelten einige wichtige Punkte:
- Das Finanzamt benötigt keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel, da der Steuerbescheid bereits als Titel gilt.
- Vor der Pfändung muss das Finanzamt dem Schuldner eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens einer Woche zusenden.
- Bei der Lohnpfändung wird der Arbeitgeber angewiesen, einen Teil des Gehalts direkt an das Finanzamt zu überweisen.
- Ein Pfändungsfreibetrag (Existenzminimum) bleibt dem Schuldner erhalten.
- Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat
Wollen Sie eine Lohnpfändung durch das Finanzamt aufheben lassen, sollten Sie innerhalb der vorgegebenen Frist einen fundierten Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Können Sie eine wegen Unterhalt laufende Lohnpfändung aufheben lassen? Eine Aufhebung der Lohnpfändung ist nicht möglich, aber Sie können sie vorübergehend aussetzen. Das ist durch die Zahlung einer Rate, die Sie mit dem Unterhaltsgläubiger aushandeln möglich. Dadurch können Sie die Pfändung zumindest vorübergehend aussetzen.