Forderungspfändung: Ansprüche gegen Dritte pfänden

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Forderungspfändung werden Ansprüche, die eine Person gegen eine andere hat, gepfändet.
Bei der Forderungspfändung werden Ansprüche, die eine Person gegen eine andere hat, gepfändet.

Im Jahr 2021 hatten private Personen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes Schulden in Höhe von durchschnittlich 31.087 Euro. Besonders hoch waren die Schulden bei Banken, es folgen Inkassobüros sowie Telekommunikationsunternehmen.

Zahlt eine Person offene Rechnungen nicht, stehen Gläubigern unterschiedliche Wege offen, um die Forderungen einzutreiben. Am häufigsten setzen sie dabei auf die sogenannte Forderungspfändung. Was diese bedeutet und unter welchen Voraussetzungen sie durchgeführt werden kann, erklären wir im Folgenden.

Forderungspfändung kurz zusammengefasst

Was ist Gegenstand der Forderungspfändung?

Im Rahmen der Forderungspfändung wird ein Anspruch, den ein Schuldner gegen eine dritte Person besitzt, gepfändet. Diese dritte Person wird auch Drittschuldner genannt. Weitere Details erfahren Sie hier.

Wie wird eine Forderung gepfändet?

Der Gläubiger muss dafür beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Die betreffende Forderung wird dann gepfändet und der Gläubiger kann darauf zugreifen.

Wann ist eine Forderung pfändbar?

Eine Forderung ist dann pfändbar, wenn sie abtretbar ist. Arbeitseinkommen und Bankguthaben unterliegen nur in einem gewissen Rahmen der Pfändung.

Welche Forderungen können gepfändet werden?

Es können unterschiedliche Forderungen gepfändet werden, wie zum Beispiel die auf Zahlung des Gehalts oder Lohns im Rahmen der Gehalts- bzw. Lohnpfändung.

Was bedeutet es, Forderungen zu pfänden?

Gesetzlich wird die Forderungspfändung in der ZPO geregelt.
Gesetzlich wird die Forderungspfändung in der ZPO geregelt.

Besitzen Sie eine Geldforderung gegen eine andere Person, dann bedeutet dies, dass Sie einen Anspruch auf die Zahlung einer gewissen Summe besitzen. Sind Sie beispielsweise in einem Arbeitsverhältnis, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen regelmäßig Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn zahlt.

Solche Forderungen können, wie auch diverse Wertsachen, gepfändet werden. Dabei geschieht Folgendes: Der Gläubiger darf auf die Forderung zugreifen und die Zahlung des Geldes an sich selbst veranlassen. Der Schuldner darf demgegenüber nicht mehr über die Summe verfügen. Das wird dann Forderungspfändung genannt.

Bezüglich der Lohn- bzw. Gehaltszahlung sind Sie als Arbeitnehmer der Gläubiger, Ihr Arbeitgeber ist demgegenüber der Schuldner. Letzterer wird bei der Forderungspfändung als Drittschuldner bezeichnet. Bei ihm treibt der eigentliche Gläubiger die offene Forderung ein.

Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen zur Forderungspfändung? Der Zivilprozessordnung (ZPO) können Sie wichtige Informationen ab § 828 entnehmen.

Beispiele für die Forderungspfändung

Welche Ansprüche können nun gepfändet werden? Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Anspruch auf Gehalt bzw. Lohn im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltspfändung
  • Anspruch auf Auszahlung des Guthabens auf einem Konto im Rahmen der Kontopfändung
  • Anspruch auf die Rückzahlung einer Mietkaution
  • Anspruch auf die durch das Finanzamt geleistete Steuerrückzahlung

Voraussetzungen für die Forderungspfändung

Forderungspfändung beantragen: Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Forderungspfändung beantragen: Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Für die Durchführung einer Forderungspfändung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Der Gläubiger muss zunächst einen sogenannten Vollstreckungstitel erwirkt haben.

Um dies zu erreichen, kann er beispielsweise einen Prozess vor Gericht durchführen lassen oder ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen. Zu den vollstreckbaren Titeln zählen unter anderem Vollstreckungsbescheide sowie gerichtliche Urteile.

Ein solcher Titel muss über eine sogenannte Vollstreckungsklausel verfügen und dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden. Mit dem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung, wie etwa die Forderungspfändung, beantragen.

Wie kann ein Gläubiger die Pfändung von Forderungen veranlassen?

Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt, muss er die Pfändung einer bestimmten Forderung beim zuständigen Vollstreckungsgericht in Auftrag geben. Dazu muss er einen Antrag auf Ausstellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen.

Gläubiger finden für den Antrag auf Forderungspfändung ein Muster auf dem Justizportal des Bundes und der Länder. Wird dem stattgegeben, ist der Drittschuldner dazu verpflichtet, die Forderung an den Gläubiger auszuzahlen.

Manchmal kann es einige Zeit dauern, bis die Pfändung tatsächlich durchgeführt wird. Um die Ansprüche des Gläubigers in diesem Zeitraum zu sichern, wird deshalb häufig vor der Forderungspfändung ein Zahlungsverbot im Rahmen der sogenannten Vorpfändung ausgesprochen. Der Drittschuldner darf dann keine Zahlungen mehr an den Schuldner leisten, während Letzterem verboten wird, auf das Geld zuzugreifen.

Quellen und weiterführende Links

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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