Der Name „SCHUFA“ fällt in einem Atemzug, wenn es um Kredite und Mietverträge geht und um die Frage, wie zahlungskräftig und kreditwürdig ein potentieller Vertragspartner ist. In solchen Situationen ist diese Wirtschaftsauskunftei ein gefragter Ansprechpartner für Banken, Vermieter, Krankenkassen und Telekommunikationsunternehmen. Ihre Auskunft entscheidet maßgeblich darüber, ob es zum jeweiligen Vertragsabschluss kommt oder nicht.
Der folgende Ratgeber möchte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die SCHUFA Holding AG, die Bonitätsprüfung, den SCHUFA-Score und den Kredit ohne SCHUFA bzw. trotz Schulden sowie den Vertrag trotz SCHUFA. Außerdem erfahren Sie, wie Sie eine Selbstauskunft einholen und weitere nützliche Tipps zum Thema.
SCHUFA kurz zusammengefasst
Die SCHUFA ist ein Unternehmen, genauer gesagt eine Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Bonitätsdaten, wertet diese mittels verschiedener Berechnungsmethoden aus und beurteilt danach die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen. Mehr Hintergrundinformationen können Sie hier nachlesen.
Die SCHUFA bewertet die Bonität einer Person anhand positiver und negativer Merkmale sowie mithilfe von Score-Werten. Wie dieses Scoring funktioniert, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Die Wirtschaftsauskunftei speichert unter anderem bestehende Konten, Kreditkarten, Verträge und Zahlungsstörungen. Auch die Privatinsolvenz taucht in der SCHUFA auf.
Ja. Verbraucher haben einmal jährlich einen Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft über all ihre gespeicherten Daten. Wie Sie diese Auskunft anfordern, erläutern wir hier.
Weitere Ratgeber rund um die SCHUFA
Inhalte
Was ist die SCHUFA? – Wie die Idee zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit entstand
Die Grundidee zur Bonitätsprüfung entstand in den 1920er Jahren. Die damalige Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (BEWAG) lieferte ihren Kunden nicht nur Strom, sondern bot ihnen auch Haushaltsgeräte zum Kauf an.
Auch wenn die Verbraucher nicht über ausreichend Geld verfügten, konnten sie die Geräte per Ratenfinanzierung erwerben. Diese zahlten sie zusammen mit ihrer Stromrechnung. Kunden, die regelmäßig bezahlten, bekamen hierfür die Elektrogeräte.
Mit diesem System war die Grundlage zur Beurteilung des Zahlungsverhaltens von Kunden geschaffen. Mit dieser Idee und den gesammelten Erfahrungen gründeten die Brüder Meyer – einer von ihnen leitender BEWAG-Mitarbeiter – zusammen mit dem damaligen BEWAG-Vorstand Robert Kauffmann ein neues Unternehmen: Die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung. In der Folge entstanden weitere regionale SCHUFA-Gesellschaften und im Jahre 1952 die Bundes-Schufa e.V., die zur Jahrtausendwende in die SCHUFA Holding AG umgewandelt wurde.
Wie kommt die SCHUFA an meine Daten?
Die SCHUFA gelangt auf zweierlei Wege an die relevanten Informationen. Sie kann zum einen Daten aus öffentlichen Registern und Verzeichnissen abrufen.
So nutzt sie die Meldungen von Amtsgerichten, um herauszufinden, ob ein Verbraucher z. B. das private Insolvenzverfahren durchlaufen hat.
Zum anderen nutzt sie ca. 4.500 Vertragspartner als zweite Informationsquelle. Hierzu gehören Banken, Sparkassen, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch Telekommunikationsunternehmen, Versicherungsgesellschaften sowie Gas-, Wasser- und Stromversorgungsbetriebe.
Verbraucher, die einen Vertrag mit diesen Unternehmen abschließen, erklären sich in der sogenannten SCHUFA-Klausel einverstanden mit der Weitergabe ihrer Daten an die SCHUFA. Auf diese Weise kann z. B. eine Bank einen Kreditvertrag melden.
Was ist die SCHUFA-Klausel?
Schon bei einem bevorstehenden Mietvertrag, Handyvertrag, aber auch beim Rechnungskauf in Online-Shops kommen die potentiellen Kunden indirekt mit der Wirtschaftsauskunftei in Berührung, und zwar in Form der SCHUFA-Klausel.
Diese Klausel weist darauf hin, dass sich der Unterzeichner mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass:
- sein Vertragspartner (z. B. Bank oder Vermieter) eine Bonitätsauskunft über den Kunden einholt
- und dass der Vertragspartner (z. B. Bank oder Vermieter) Daten des Kunden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes an die SCHUFA weitergibt.
SCHUFA-Eintrag: Welche Daten speichert die Auskunftei?
Aktuell verfügt die SCHUFA über mehr als 800 Millionen Einzeldaten von über 66 Millionen Deutschen. Um sich einen Überblick über die Kreditwürdigkeit Dritter zu verschaffen, speichert sie unter anderem folgende Daten:
- Allgemeine Daten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, aktuelle und frühere Anschriften
- bestehende Konten bzw. Eröffnung eines Girokontos
- Ausgabe von Kreditkarten
- Handy- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Bürgschaften
- Daten über laufende oder abbezahlte Kredite
- Kredit- und Konditionsanfragen
Achtung: Die SCHUFA hinterlegt nicht nur die Vertragsabschlüsse. Zahlungsstörungen werden ebenso vermerkt wie vertragswidriges Verhalten, z. B. die Kündigung eines Kreditvertrags wegen ausbleibender Ratenzahlungen.
Darüber hinaus werden Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen gespeichert, insbesondere:
- Abgabe einer Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung; früher Offenbarungseid genannt)
- Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. dessen Abweisung oder Einstellung mangels Insolvenzmasse
- Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheide
- Ankündigung der Restschuldbefreiung wird während der Wohlverhaltensperiode gespeichert
Nach welcher Frist muss die SCHUFA einen Eintrag automatisch löschen?
Allerdings bleiben diese Eintragungen nicht ewig bestehen. Nach einer bestimmten Zeit muss die SCHUFA die Einträge wieder löschen. Hierfür gelten die folgenden Fristen:
Art des Eintrags | Frist zur Löschung der Daten |
---|---|
Kreditinformationen | 3 Jahre nach Rückzahlung des Kredits |
Informationen zu Giro- und Kreditkartenkonten | sobald die SCHUFA über die Kontoauflösung benachrichtigt wurde |
Kreditanfragen und Anfragen zu Kreditkonditionen | 12 Monate nach Anfrage |
Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung | jeweils 3 Jahre zum Jahresende |
unstrittig falsche Angaben | umgehend |
Derart negative Einträge erschweren das Leben mitunter ungemein, sodass die Betroffenen versuchen, SCHUFA-Einträge vorzeitig löschen zu lassen. Vor allem nach der Restschuldbefreiung im Anschluss an die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz stellt sich diese Problematik. Die „Insolvenzdaten“ sind bei der SCHUFA hinterlegt. Und obwohl die Person keine Schulden mehr hat, bleiben diese Informationen weitere drei Jahre gespeichert.
In einem ähnlichen Fall versuchte ein Verbraucher, mehrere Auskunfteien zu einer vorzeitigen Löschung zu bewegen. Einige waren seinem Wunsch nachgekommen und hatten die Daten vor Ablauf der Frist gelöscht. Eine weigerte sich jedoch und der Betroffene klagte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Kläger keine vorzeitige Löschung verlangen könne (Urteil vom 01.03.2016, Az. 12 U 32/16).
In seiner Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Für potentielle Geschäftspartner des Schuldners ist es im Rahmen der Bonitätsprüfung wichtig zu erfahren, ob bei dem Schuldner die Gefahr besteht, wieder insolvent zu werden. Für die Einschätzung dieser Gefahr kann die Erteilung der Restschuldbefreiung ein nicht unerhebliches Indiz sein (vgl. KG, Urteil vom 07.02.2013, 10 U 118/12; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2015, 1 U 128/15).
Es ist dabei nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte.“
Positiver und negativer SCHUFA-Eintrag und deren Auswirkungen
Wann erfolgt ein SCHUFA-Eintrag? Sobald Sie z. B. einen Handyvertrag abschließen, werden die entsprechenden Informationen vom jeweiligen Anbieter an die SCHUFA weitergeleitet, wenn dieser Dienstleister Vertragspartner der Wirtschaftsauskunftei ist. Auch die Bank oder Sparkasse informiert die SCHUFA darüber, dass Sie z. B. ein Konto eröffnet oder eine Kreditkarte erhalten haben. Das heißt, dass fast jeder Verbraucher bei der SCHUFA Einträge hat. In der Regel sind diese positiv, nur ein kleiner Prozentsatz dieser Vermerke ist negativ.
Zu den positiven Einträgen zählen z. B. die allgemeinen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschriften). Auch allgemeine Finanzdaten zu bestehenden Konten, Kreditkarten sowie Leasing- und Handyverträge fallen unter diese Rubrik. Diese Informationen weisen darauf hin, dass eine Person sich an die Vertragsregelungen hält und damit vertrauens- und kreditwürdig ist – soweit sich die benannten Verträge im üblichen Rahmen bewegen.
Wenn gegen einen Verbraucher jedoch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, so sind negative SCHUFA-Einträge vorprogrammiert. Ähnliches gilt für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder für einen Kredit, der von Ihrer Hausbank gekündigt wurde.
Wie beurteilt die SCHUFA die Kreditwürdigkeit? – Das SCHUFA-Scoring
Bevor Kreditgeber, Vermieter und andere Dienstleistungsunternehmen einen Vertrag abschließen, wollen sie wissen, ob ihr potentieller Vertragspartner auch kreditwürdig ist oder ob das Risiko besteht, dass der Kunde nicht zahlt. Deswegen möchten sie vor allem wissen, ob es Negativmerkmale gibt, die die Kreditwürdigkeit des möglichen Vertragspartners mindern. An dieser Stelle kommt die SCHUFA ins Spiel.
Sie sammelt und verwaltet diese Daten nicht nur, sondern ermittelt auch, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit oder eine Rechnung nicht bezahlt wird. Dieses Ausfallrisiko bzw. die Kreditwürdigkeit drückt die Auskunftei in ihrem SCHUFA-Score aus. Mithilfe komplizierter Rechenverfahren ermittelt sie …
- den branchenüblichen Basis-Score, der alle drei Monate neu ermittelt wird, und
- einen speziellen SCHUFA-Score für bestimmten Branchen, wie z. B. das Bankwesen oder den Versandhandel
Der SCHUFA-Basisscore
Grundlage für die Berechnung bilden die Daten, die zum jeweiligen Verbraucher gespeichert sind. Für die Berechnung des Wertes spielen verschiedene Einflussfaktoren eine Rolle. Allerdings ist nicht ganz klar, welche Faktoren beim Scoring wie gewichtet werden. Die SCHUFA hält sich bei Fragen zu diesem Bewertungsverfahren sehr bedeckt und hütet die Mechanismen zur Berechnung des SCHUFA-Basis-Score wie ihren Augapfel.
Sie begründet die Geheimhaltung damit, dass Verbraucher oder Dritte anderenfalls die Werte manipulieren könnten. Personen mit einer schlechten Bonität könnten so einen Kredit erhalten, den sie normalerweise nicht bekämen.
Trotzdem ist es wichtig, zumindest die Grundzüge der Bonitätsprüfung und dem zugrunde liegenden Scoring zu kennen. Der daraus resultierende Wert kann nicht nur Einfluss darauf haben, ob es überhaupt zum Vertragsabschluss kommt. Auch die Konditionen, zu denen Ihnen beispielsweise ein Vertrag angeboten wird, werden hiervon betroffen. Ein schlechter Score kann dazu führen, dass Sie unter Umständen höhere Zinsen zahlen müssen, um so das Ausfallrisiko auszugleichen. Verbraucher mit einem niedrigen, also schlechten Wert können aufgrund dessen oft nicht auf Rechnung einkaufen.
Welche Daten haben Einfluss auf den SCHUFA-Basisscore
Obwohl das genaue Berechnungsverfahren (Scoring) nicht bekannt ist, gibt es einige Anhaltspunkte dafür, wie der Basis-Wert funktioniert:
Eine negative Auswirkung auf den Wert haben häufige Bankwechsel und der Besitz außergewöhnlich vieler Kreditkarten. Dies gilt als Indiz dafür, dass ein Kunde seinen geringen Kreditrahmen mit mehreren Konten oder Karten ausgleicht.
Gerüchten zufolge wirkt sich eine vermeintlich schlechte Wohngegend negativ aus. Ob und inwieweit derartige geografische Daten tatsächlich in die Bewertung einfließen, ist unklar. Ausschließen lässt sich dies nicht.
Verbraucherschützer vermuten, dass häufige Wohnungswechsel einen negativen Einfluss auf den SCHUFA-Score haben.
Vorsicht ist bei Kreditanfragen geboten. Wenn Sie sich bei verschiedenen Banken über deren Kreditkonditionen informieren und Angebote vergleichen wollen, sollten Sie darauf achten, dass zunächst nur eine Konditionsanfrage gestellt wird. Erst wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, sollte eine entsprechende Kreditanfrage erfolgen. Diese Unterscheidung ist aus folgendem Grund wichtig:
Wenn ein Verbraucher eine Darlehensanfrage bei einer Bank gestellt hat, meldet diese den entsprechenden Finanzierungswunsch an die SCHUFA oder an eine andere Wirtschaftsauskunftei. Dabei unterscheiden sich die Informationen, die weitergegeben werden, von Bank zu Bank: Einige Geldinstitute melden die SCHUFA-neutrale „Anfrage Kreditkonditionen“ (KK), andere hingegen das Merkmal „Anfrage Kredit“ (AK), das eine negative Auswirkung auf den Score und damit auf die Bonität des Kunden haben kann.
Angaben zur Nationalität haben laut SCHUFA keinen Einfluss auf den Basis-Wert. Außerdem versichert der Konzern, keine Informationen aus sozialen Netzwerken zu recherchieren.
SCHUFA-Basisscore – Tabelle zum Score und Ausfallrisiko
Der Basis-Score soll auch Verbrauchern als Orientierung dienen. Er wird quartalsweise neu berechnet und gilt branchenunabhängig. Sie finden Ihren Score-Wert auf jeder SCHUFA-Selbstauskunft.
Score-Wert in Prozent | Ausfallwahrscheinlichkeit |
---|---|
> 97,5 | sehr geringes Risiko |
95 - 97,5 | geringes bis überschaubares Risiko |
90 - 95 | zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko |
80 - 90 | deutlich erhöhtes bis hohes Risiko |
50 - 80 | sehr hohes Risiko |
< 50 | sehr kritisches Risiko |
(Quelle: SCHUFA)
Tipps für einen hohen SCHUFA-Basisscore
- Verwenden Sie nicht mehr Konten und Kreditkarten als üblich. Kündigen Sie gegebenenfalls Karten und Girokonten, die Sie nicht mehr benötigen. Vermeiden Sie häufige Kontowechsel.
- Seien Sie vorsichtig bei der Nutzung Ihres Dispokredits. Zwar sind Banken nicht verpflichtet, die Einräumung eines Dispositionsrahmens an die Auskunftei zu melden, sie können es aber trotzdem tun. Wenn Sie Ihren Dispo überziehen und die Bank diesen Kredit deswegen kündigt, wird es riskant.
- Zahlen Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich. Sollte Ihnen dennoch einmal eine Mahnung ins Haus flattern, so ignorieren Sie diese nicht. Zahlen Sie innerhalb der nächsten Tage oder widersprechen Sie der Forderung schriftlich, wenn diese unberechtigt geltend gemacht wurde.
- Nehmen Sie nur dann einen Kredit auf, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie ihn auch zurückzahlen können. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Einholung von Kreditangeboten bzw. –konditionen nur die „Anfrage Kreditkonditionen“ stellen und nicht „Anfrage Kredit“.
Branchenspezifischer SCHUFA-Score
Neben dem Basis-Score gibt es weitere branchenbezogene Score-Werte. Die SCHUFA nutzt je nach Kundengruppe verschiedene Berechnungsverfahren. Für Bankkunden, die einen Kredit aufnehmen wollen, wird so ein anderer Wert berechnet als für Kunden von Mobilfunkanbietern oder Versandhändlern. So kann es passieren, dass ein Verbraucher aufgrund dieser branchenspezifischen Scores zwar keinen Kredit bekommt, dafür aber mühelos bei einem Versandhandel bestellen kann.
Welche Informationen erhalten Unternehmen bei einer SCHUFA-Abfrage?
Nur Vertragspartner der SCHUFA erhalten Auskünfte über ihre Person und dies auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nachweisen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn eine Bank über die Vergabe eines Kredits zu entscheiden hat.
Wenn ein Vertragspartner berechtigt ist, eine Auskunft einzuholen, so erhält er sowohl positive als auch negative Daten über den Verbraucher. Kontonummern und die Namen der Einrichtungen, die die Information an die SCHUFA weitergegeben haben, werden nicht weitergegeben. Andere Vertragspartner erhalten nur gespeicherte Negativmeldungen.
Die branchenspezifischen Score-Werte werden nur an das jeweilige Unternehmen weitergegeben. Nicht einmal Verbraucher können diese im Rahmen einer Selbstauskunft abrufen. Der SCHUFA-Basisscore wird Ihnen jedoch z. B. bei einer Selbstauskunft in Form einer Prozentzahl mitgeteilt.
SCHUFA-Selbstauskunft – kostenlos einmal jährlich
Verbraucher sollten auf jeden Fall ihre SCHUFA-Einträge regelmäßig prüfen, weil sich doch einmal falsche oder ungenaue Informationen einschleichen können. Diese wirken sich dann möglicherweise negativ auf den Score aus und können damit eine tatsächlich gute Bonität herabstufen.
Dabei ist es recht einfach, eine Auskunft bei der SCHUFA zu beantragen. Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die SCHUFA zu seiner Person gespeichert hat.
All diese Daten müssen ihm auf Antrag einmal jährlich als kostenlose SCHUFA-Auskunft mitgeteilt werden. Diese Datenübersicht steht Ihnen nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Sie beinhaltet alle Informationen, die über Sie gespeichert wurden. Auch über die Herkunft der Daten und an wen diese weitergeleitet wurden, werden Sie informiert.
Eine weitere Möglichkeit ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft, die aus zwei Dokumenten besteht:
- Auskunft für mögliche Vertragspartner (Vermieter): Diese enthält nicht alle personenbezogenen Daten.
- Auskunft zur eigenen Person mit allen gespeicherten Daten
Kostenlose Auskunft bei der SCHUFA online beantragen – So funktioniert es
- Scrollen Sie auf der Seite meineschufa.de bis zum unteren grauen Bereich der Website. Dort befindet sich auf der linken Seite die Option: „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)„. Dort klicken sie auf den gelben Button „Zum Formular“.
- Es erscheint die Übersicht „Produkte„, in der verschiedene größtenteils kostenpflichtige Angebote vorgestellt werden. Links neben der Übersicht befinden sich fünf Menüpunkte. Wählen Sie hier den unteren Punkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. (Sie können stattdessen auch nach unten scrollen und in der Produktübersicht das letzte gleichlautende Angebot nutzen, indem Sie dort auf den Button „Mehr Infos & Bestellung“ klicken.
- Wenn Sie in der nun angezeigten Tabelle die rechte Spalte wählen und dort ganz unten auf „Jetzt bestellen“ klicken, öffnet sich eine neue Seite „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern“.
- Füllen Sie nun das entsprechende Formular aus. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder müssen dabei ausgefüllt werden. Alle anderen Angaben sind freiwillig.
- Unter der Option „Dokumentenupload“ weiter unten im Formular können Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Datei hochladen. Bitte beachten Sie die dort angegebenen Hinweise.
- Geben Sie zuletzt den Sicherheitscode ein und klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
- Sie haben nun in einer neuen Ansicht die Möglichkeit, die von Ihnen eingegeben Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Anschließend können Sie die Datenanforderung abschicken.
Was tun bei falschen SCHUFA-Einträgen
Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Angaben unvollständig oder unzutreffend sind, können Sie diese der SCHUFA schriftlich mitteilen. Diese Daten werden dann kostenlos aktualisiert und korrigiert.
Nutzen Sie hierfür die SCHUFA-Adresse:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Letzter Rettungsanker: Kredit trotz negativer SCHUFA
Wenn Banken aufgrund der Bonitätsprüfung ein Darlehen ablehnen, bleibt Verbrauchern noch eine Möglichkeit: der Kredit mit negativer SCHUFA bei speziellen Anbietern. Allerdings ist nicht jeder Kredit ohne SCHUFA auch seriös. Aus diesem Grund sollten Verbraucher einige Dinge beachten, bevor sie einen solchen Kredit ohne Bonitätsprüfung aufnehmen.
Lesen Sie die Angebote und Vertragsunterlagen genau durch und prüfen Sie vor allem das Kleingedruckte.
Wer ein solches SCHUFA-freies Darlehen aufnehmen möchte, sollte sich zunächst bewusst sein, dass er mit höheren Gebühren und Zinsen rechnen muss. Schließlich muss auch dieser Kreditgeber sein Ausfallrisiko irgendwie ausgleichen.
Die meisten Kredite betragen maximal 5.000 Euro. Denn auch Anbieter für SCHUFAfreie Kredite müssen sicherstellen, dass sie ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Aufgrund des hohen Verlustrisikos werden deswegen meist keine hohen Summen vergeben.
Ohne ein Mindesteinkommen ist auch der Kredit trotz SCHUFA kaum möglich. Dieses Einkommen bietet dem Kreditgeber die Sicherheit, dass er das Gehalt pfänden kann, wenn dieser den Kredit nicht zurückzahlt.
Menschen, die aufgrund ihrer schlechten Bonität keinen gewöhnlichen Kredit erhalten, sollten ihre Finanzen genau prüfen. Oft sind bereits bestehende Schulden ein Grund für die Weigerung der Bank. Auch unzuverlässiges Zahlungsverhalten wirkt sich negativ aus.
Girokonto ohne SCHUFA
Banken interessieren sich auch dann für die Bonität ihrer (potentiellen) Kunden, wenn diese ein Girokonto eröffnen wollen. Auch hier kann einem Geldinstitut das Risiko zu hoch erscheinen, sodass es sich weigert, ein Konto zu eröffnen. Denn auch mit einem Konto können Verbraucher Schulden machen.
Um ein Konto ohne SCHUFA zu eröffnen, haben Verbraucher folgende Möglichkeiten:
- Wenden Sie sich an eine Bank, die bei der Kontoeröffnung ohne SCHUFA-Prüfung auskommt. Hierzu gehört z. B. die Fidor Bank. Diese Konten sind in der Regel Guthabenkonten ohne Dispokredit.
- Erkundigen Sie sich bei der Bank Ihrer Wahl nach einem Basiskonto. Banken müssen dieses Konto allen Verbrauchern anbieten, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten. Es handelt sich hierbei meist um ein Guthabenkonto, bei dem weder ein Dispokredit noch eine Kreditkarte gewährt wird.
Bildnachweise:
– fotolia.com/ carballo
– istockphoto.com/ denphumi
– istockphoto.com/ psphotograph
– depositphotos.com/ VectorStory
– fotolia.com/ bluebay2014
– istockphoto.com/ JanPietruszka
– istockphoto.com/ EtiAmmos
– istockphoto.com/ a-wrangler
– istockphoto.com/ luchunyu
– istockphoto.com/ style-photographs
– fotolia.com/ Production Perig
– fotolia.com/ chagin
– istockphoto.com/ EmiliaU
– istockphoto.com/ Brezina