Im Jahr 2017 ist die Zahl überschuldeter Privatpersonen zum vierten Mal in Folge gestiegen: Jeder zehnte Deutsche über 18 Jahre galt 2017 als überschuldet, lautet das Ergebnis im Schuldneratlas 2017 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Eine Entspannung dieser Schuldensituation ist nicht abzusehen. Entsprechend hoch ist der Bedarf an einer kompetenten Beratung der Betroffenen.
Denn für Verbraucher ist es recht schwierig, dieser Schuldenfalle wieder aus eigener Kraft zu entkommen, unter anderem weil eine Einigung mit den Gläubigern zur Schuldenregulierung nicht ganz einfach ist. Die öffentliche Schuldnerberatung ist eine Möglichkeit für Schuldner, um einen Ausweg aus ihrer finanziellen Schieflage zu finden.
Öffentliche Schuldnerberatung kurz zusammengefasst
Eine öffentliche Schuldnerberatung wird vor allem von kommunalen Stellen und gemeinnützigen Einrichtungen angeboten.
Für Verbraucher ist dieses Beratungsangebot gewöhnlich kostenlos.
Diese Schuldnerberatungsstellen helfen nicht nur bei der Schuldenregulierung, sondern beraten Schuldner z. B. auch zu ihrem Konsumverhalten.
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Informationen zur Schuldnerberatung: Mehr dazu im Video
Öffentliche Schuldnerberatung – So früh wie möglich Hilfe suchen
Viele Schuldner versuchen zunächst, allein eine Lösung zu finden, beispielsweise durch einen neuen Kredit oder indem sie sich Geld bei Freunden oder Familie leihen. Das ist nicht immer die beste Lösung: Kredite verursachen aufgrund der Zinsen neue Schulden. Privatkredite aus dem eigenen Umfeld können sich negativ auf das freundschaftliche oder familiäre Verhältnis auswirken. Dabei brauchen gerade Menschen in finanzieller Not ein stabiles soziales Umfeld, das sie bei ihrem Weg aus den Schulden unterstützt.
Menschen in finanzieller Not sollten aus diesen Gründen frühzeitig professionelle Hilfe bei anerkannten Beratungsstellen suchen. So verhindern sie, dass der Schuldenberg durch Verzugszinsen und Mahngebühren noch weiter anwächst. Und sie können auf diesem Wege rechtzeitig weitere unangenehme Folgen ihrer Schulden vermeiden.
Dieser erste Schritt mag mitunter recht schwer fallen. Aus diesem Grund bietet die öffentliche Schuldnerberatung oft anonyme Beratungsangebote an, um die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme zu senken. Schuldner können sich z. B. online oder am Telefon beraten lassen.
Wo finde ich öffentliche Schuldnerberatungsstellen?
In Deutschland gibt es zahlreiche Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich Verbraucher kostenlos beraten lassen können. Hierzu zählen u. a. die folgenden Anbieter:
- gemeinnützige Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt, Caritas, DRK, Diakonie
- Verbraucherzentralen
- kommunale Stellen (staatliche Schuldnerberatung)
Die Schuldnerberater dieser Stellen arbeiten professionell und verfügen über die entsprechenden Kenntnisse in den Bereichen Recht, Finanzen und Sozialarbeit. Bei schwierigen Fragestellungen ziehen die Berater auch einen Anwalt hinzu.
Ein Nachteil öffentlicher Schuldnerberatung sind die langen Wartezeiten. Weil die Nachfrage bei den Bürgern sehr hoch ist, müssen Schuldner manchmal wochen- oder gar monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Ratsuchende können sich daher auch direkt an einen Rechtsanwalt z. B. für Insolvenzrecht wenden. Dessen Rechtsberatung kostet jedoch viel Geld.
Wenn Sie keine kostenfreie Möglichkeit für die öffentliche Schuldnerberatung finden, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Ihnen dieser Schein bewilligt wird, zahlen Sie anstelle der Anwaltskosten nur eine Gebühr von 15 Euro. Dieser Beratungshilfeschein gilt jedoch nur für die außergerichtliche Beratung. Im Falle einer Privatinsolvenz müssen Sie die damit verbundenen anwaltlichen Kosten selbst tragen. Die anwaltliche Beratung beschränkt sich hingegen auf rechtliche und finanzielle Probleme.
Wirksame öffentliche Schuldnerberatung nur bei guter Vorbereitung möglich
Ohne die aktive Mitwirkung des Ratsuchenden kann die Schuldnerberatung nicht helfen. Er muss sich bereits auf das erste Gespräch gründlich vorbereiten und alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen. Hierzu zählen alle Dokumente, die die Einnahmen und Ausgaben belegen, z .B.:
- Mietvertrag, Kredit- und Handyverträge
- Rechnungen, Mahnungen
- sämtlicher Schriftverkehr von Ihren Gläubigern, von Ämtern und Gerichten, die im Zusammenhang mit den Schulden stehen
- Gehaltsabrechnungen bzw. Leistungsbescheide, z. B. zu ALG 1 oder 2
Im Video zusammengefasst: Öffentliche Schuldnerberatung
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Rolands
2. Juni 2020 um 10:32 Uhr
Guten Tag,
Mein Name ist Rolands, ich bin 21 Jahre jung und habe Schulden in höhe von ca. 2400 Euro angehäuft. Mir wurde jetzt geraten mich an eine Schuldnerberatung zu wenden, da ich nicht sehe wie ich diese Schulden zeitnah abbezahlen kann, um ggfs. Einen Vergleich oder Ähnliches mit den Schuldnern auszuhandeln.
Deshalb wende ich mich an Sie und hoffe dass Sie mir bei meinem Anliegen helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolands.