Wie läuft das mit der Privatinsolvenz? Sie bietet verschuldeten Menschen die Möglichkeit, ihre Schulden im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens loszuwerden. Im Zuge dessen wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet. Während der Wohlverhaltensphase muss er außerdem einen Teil seines Einkommens abtreten.
Mit der Restschuldbefreiung entfallen dann alle noch bestehenden Schulden. Doch wer wird eigentlich mit der Verwaltung des Verfahrens betraut? Ist dies der Treuhänder oder der Insolvenzverwalter?
Treuhänder bei der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Bei beiden handelt es sich in der Regel um die gleiche Person. Der einzige Unterschied besteht darin, dass während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter gesprochen wird. In der Wohlverhaltensphase wird dieser dann als Treuhänder bezeichnet. Beide Begriffe werden meist jedoch synonym verwendet.
Der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wird für seine Arbeit vergütet. Wie viel Geld er bekommt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung und der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Seine Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse sowie dem pfändbaren Einkommen in der Wohlverhaltensphase. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Diese und alle anderen Verfahrenskosten muss der Schuldner bezahlen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann er eine Verfahrenskostenstundung beantragen.
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Wichtige Grundlagen: Treuhänder bei der Insolvenz bis 2014
Bis zu einer Änderung der Insolvenzordnung (InsO), die Anfang Juli 2014 in Kraft trat, gab es einen wichtigen Unterschied zwischen Treuhänder und Insolvenzverwalter. Ersterer übernahm die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen, während der Treuhänder nur bei der Insolvenz von Privatpersonen zuständig war.
Die beiden unterschieden sich unter anderem darin, welche Aufgaben ihnen oblagen. Grundsätzlich hatte der Insolvenzverwalter mehr Befugnisse als der Treuhänder. Seit der Neuregelung der InsO im Jahr 2014 gibt es diese klare Trennung zwischen Treuhänder und Insolvenzverwalter jedoch nicht mehr.
Vielmehr wird nun im Privatinsolvenzverfahren folgende Unterscheidung gemacht: Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter tätig. Ab der Wohlverhaltensphase wird dann vom Treuhänder gesprochen – hierbei handelt es sich aber in der Regel um die gleiche Person, die vorher der Insolvenzverwalter war. Aus diesem Grund werden beide Begriffe mittlerweile meist synonym verwendet.
Bei der Privatinsolvenz: Was darf der Treuhänder?
Welche Rechte und Pflichten hat ein Treuhänder bei der Privatinsolvenz? Diese Frage stellen sich viele Personen, die ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen. Der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter stellt fest, wie groß die Insolvenzmasse ist und verteilt diese an die Gläubiger.
Während der Wohlverhaltensphase geht der pfändbare Teil des Einkommens des Schuldners an den Treuhänder. Auch dieses Geld verteilt er an die Gläubiger. Grundsätzlich gehört es zu seinen Pflichten, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und dem Insolvenzgericht Auskünfte zum Verfahren zu geben.
Zu seinen Pflichten gehört es laut § 60 Abs. 1 InsO, ordentlich und gewissenhaft zu arbeiten. Zeigt er nicht die nötige Sorgfalt und verletzt schuldhaft seine Pflichten, so muss der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter Schadensersatz leisten.
Können Sie bei der Privatinsolvenz den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wechseln? Grundsätzlich wird die Person vom zuständigen Insolvenzgericht festgelegt. Ein Wechsel ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt oder er bestimmte Gläubiger bevorzugt. Möchten Sie diesen Schritt gehen, ist es ratsam, einen Anwalt zurate zu ziehen. Dieser kann Sie beim Vorgehen beraten und unterstützen.
Privatinsolvenz mit Treuhänder: Welche Kosten entstehen?
Bei der privaten Insolvenz hat ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Dafür wird er entsprechend entlohnt. Die Kosten dafür muss der Insolvenzschuldner tragen. Wie hoch diese ausfallen, regeln die Insolvenzordnung und die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
Grundsätzlich erhält der Insolvenzverwalter einen gewissen Anteil der Insolvenzmasse. Wie hoch dieser genau ausfällt, legt § 2 InsVV fest. Von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse sind es 40 Prozent. Die Mindestvergütung liegt jedoch bei 1.120 bzw. 1.400 Euro. Bei einer größeren Insolvenzmasse steigt die Vergütung für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter entsprechend. Zusätzlich können noch weitere Posten hinzukommen, z. B.:
- Auslagenpauschale
- Zuschläge für besonders umfangreiche Verfahren
- Erhöhungen, wenn mehr als zehn Gläubiger involviert sind
Die Vergütung, die der Treuhänder während der Wohlverhaltensperiode erhält, richtet sich gemäß § 14 Abs. 1 InsVV danach, wie viel Geld der Schuldner in dieser Zeit an ihn abtritt. Von den ersten 35.000 Euro erhält er 5 Prozent. Die Mindestvergütung liegt jedoch bei 140 Euro pro Jahr. Tritt der Schuldner mehr ab, erhält der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter eine entsprechend höhere Vergütung.
Was muss ich dem Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter mitteilen? Sie müssen es ihm unter anderem melden, wenn Sie umziehen, den Arbeitsplatz wechseln oder wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert.