Findet eine Person keinen Ausweg aus den Schulden, ist die Privatinsolvenz häufig die letzte Rettung. An deren Ende steht die ersehnte Restschuldbefreiung: Die meisten bis dahin noch bestehenden Schulden verfallen dann und der Betroffene kann befreit in die Zukunft starten.
In der Vergangenheit mussten die meisten Schuldner in Deutschland eine sechsjährige Wohlverhaltensphase abwarten, bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Inzwischen wurde jedoch eine Verkürzung auf drei Jahre eingeführt, die für alle Schuldner gilt, welche Ihren Insolvenzantrag ab dem 1. Oktober 2020 gestellt haben.
In anderen EU-Ländern geht der Schuldenabbau teilweise noch schneller vonstatten. Was Sie zur EU-Restschuldbefreiung wissen sollten, verraten wir im Folgenden.
EU-Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst
Ja, Sie haben die Möglichkeit, in einem anderen EU-Staat die Privatinsolvenz zu durchlaufen. Dazu ist es jedoch unter anderem nötig, dass Sie Ihren Wohnsitz in das entsprechende Land verlegen.
Ja. Haben Sie die Insolvenz in einem EU-Staat hinter sich gebracht, muss dies auch in Deutschland anerkannt werden. Schulden, die Sie in Deutschland hatten, entfallen damit auch.
Die EU-Richtlinie 2019/1023 schreibt vor, dass Unternehmer innerhalb von drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangen können müssen. Sie muss bis zum 17.Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies bereits geschehen. Zusätzlich können in Deutschland nun auch Privatpersonen nach drei Jahren von der Restschuldbefreiung profitieren.
Inhalte
Regelungen zur Restschuldbefreiung in der EU: Auch in Deutschland schuldenfrei werden
Deutsche Staatsbürger müssen nicht zwingend in Deutschland die Privatinsolvenz durchlaufen. Sie können ein solches Verfahren auch in einem anderen EU-Staat anmelden.
In der Vergangenheit war dies häufig beliebt, weil die Restschuldbefreiung in Deutschland meistens erst nach sechs Jahren erfolgte, in vielen anderen EU-Ländern jedoch schon viel früher.
Ein weiterer großer Vorteil: Die in einem Land der EU erfolgte Restschuldbefreiung muss auch in den anderen Staaten anerkannt werden. Haben Sie also beispielsweise in Frankreich die Privatinsolvenz durchlaufen und die Restschuldbefreiung erlangt, so fallen auch die meisten Ihrer Schulden, die in Deutschland bestehen, weg.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Der Weg zur EU-Restschuldbefreiung ist nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheinen mag. Antragsteller müssen nämlich gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie in einem Land die Insolvenz durchlaufen können. Dazu gehört es unter anderem, dass sie ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins jeweilige Land verlegen müssen.
Neue Gesetzliche Vorgaben: Die EU-Richtlinie zur Restschuldbefreiung
Innerhalb der EU sollen in vielen Bereichen ähnliche nationale Regelungen umgesetzt werden. Das betrifft auch das Thema der Insolvenz. Die EU-Richtlinie zur Restschuldbefreiung 2019/1023 gibt vor, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum 17. Juli 2021 Gesetze erlassen müssen, laut denen Unternehmer innerhalb von drei Jahren eine Restschuldbefreiung erreichen können.
Auch Deutschland hat diese Richtlinie umgesetzt und sogar noch ausgebaut: Seit Oktober 2020 gibt es auch für private Schuldner eine allgemeine Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre, ohne dass sie hierfür wie bisher alle Verfahrenskosten und 35 % ihrer Schulden tilgen müssen.