Schuldnerberatung für Selbstständige: Hilfe bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Schuldnerberatung berät Selbstständige, deren Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage geraten ist.
Die Schuldnerberatung berät Selbstständige, deren Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage geraten ist.

Neben schwerer Krankheit oder Scheidung gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund, warum Menschen in eine finanzielle Notlage geraten können: die gescheiterte Selbstständigkeit. Hinsichtlich der Schuldnerberatung für Selbstständige gibt es eine Besonderheit: Sie erhalten in der Regel keine kostenlose Beratung von öffentlichen und gemeinnützigen Stellen, weil diese nur angestellten Arbeitnehmern oder Arbeitslosen offen steht. Der folgende Ratgeber befasst sich mit den Besonderheiten der Schuldnerberatung für Selbstständige.

Schuldnerberatung für Selbstständige kurz zusammengefasst

Ist die Schuldnerberatung auch für Selbstständige kostenlos?

Meistens ist die Schuldnerberatung für Selbstständige nicht kostenlos, weil öffentliche Beratungsstellen gewöhnlich nur Verbrauchern, z. B. Angestellten und Arbeitslosen offen stehen.

Wo finden Selbstständige kostenlose Beratungsangebote?

Erkundigen Sie sich nach kostenlosen Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Stadt. Manche kommunale und gemeinnützige Stellen beraten auch Selbstständige und Kleinunternehmer.

Was ist bei der Schuldnerberatung für Selbstständige wichtig?

Die Schuldnerberatung für Selbstständige sollte auf die Fortführung und Sanierung des Geschäfts abzielen.

Wie Selbstständige in die Schuldenfalle geraten: Gründe und Ursachen

Ein Grund für die Notwendigkeit einer Schuldnerberatung für Selbstständige kann im gescheiterten Geschäftsmodell liegen.
Ein Grund für die Notwendigkeit einer Schuldnerberatung für Selbstständige kann im gescheiterten Geschäftsmodell liegen.

Die Gründe einer Überschuldung von Selbstständigen und Freiberuflern sind vielfältig. Sie können sowohl privater als auch geschäftlicher Natur sein. Private Schicksalsschläge wie eine Scheidung oder ein schwerer Unfall, aber auch private Fehlinvestitionen können Selbstständige in die Schuldenfalle treiben.

Eine andere Ursache liegt im gescheiterten Geschäftsmodell, sodass die eigene Firma nur noch rote Zahlen schreibt, die schnell so hoch sind, dass der Betreffende sie nicht mehr zurückzahlen kann.

Wenn die eigenen Kunden nicht zahlen, die Steuerforderungen des Finanzamts erdrückend werden oder Banken hohe Kreditforderungen stellen, ist es Zeit für eine Schuldnerberatung für Selbstständige.

Verbindlichkeiten aus Personalkosten, Sozialabgaben, Steuern und Forderungen der Lieferanten und anderer Geschäftspartner können dann nicht mehr bedient werden. Aus diesem Grund benötigen verschuldete Selbstständige sofortige Hilfe.

Anbieter einer Schuldnerberatung für Selbstständige

In der Regel ist die Schuldnerberatung für Selbstständige nicht kostenlos. Anders als Verbraucher, Angestellte und Arbeitslose stehen ihnen die kostenfreien Angebote der staatlichen und öffentlichen Beratungsstellen in der Regel nicht offen. Sie können sich jedoch bei diesen Stellen erkundigen, ob es in Ihrer Stadt eine Schuldnerberatung für Selbstständige gibt. Eine Nachfrage oder Recherche in Ihrer Stadt lohnt sich.

Bei einigen öffentlichen Anbietern ist die Schuldnerberatung für Selbstständige kostenlos.
Bei einigen öffentlichen Anbietern ist die Schuldnerberatung für Selbstständige kostenlos.

Manche kommunale Schuldnerberatungen und Wohlfahrtsverbände bieten kostenfreie Hilfe für Selbstständige und ehemalige Selbstständige an, vor allem für Kleinunternehmer. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung bietet z. B. eine Übersicht über seriöse Beratungsstellen an. Ob die jeweilige Stelle auch eine Schuldnerberatung für Selbstständige anbietet, müssen Sie beim entsprechenden Anbieter erfragen.

Sollte es keine derartigen Angebote geben, bleibt die Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht. Viele Anwälte bieten oftmals eine kostenlose Erstberatung an.

Bei der Wahl der Schuldnerberatungsstelle sollten Sie darauf achten, dass diese eine anwaltliche bzw. rechtliche Schuldnerberatung beinhaltet. Außerdem müssen die Berater über spezielle betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse verfügen.

Ziel der Schuldnerberatung für Selbstständige: Rettung und Sanierung des Geschäfts

Auch wenn die Schuldnerberatung keine Unternehmensberatung in dem Sinne ist, so betrachtet sie doch die Umsatz- und Erlössituation des Selbstständigen. Hier steht vor allem die Frage im Fokus, ob und wie das Unternehmen wieder rentabel gestaltet werden kann.

Ziel der Schuldnerberatung für Selbstständige ist gewöhnlich die Sanierung und Fortführung des Geschäfts.
Ziel der Schuldnerberatung für Selbstständige ist gewöhnlich die Sanierung und Fortführung des Geschäfts.

Eine solche Beratung verfolgt in erster Linie folgendes Ziel:

  • die Erhaltung des bestehenden Geschäfts unter Vermeidung der Regelinsolvenz oder
  • die selbstbestimmte Fortführung des Geschäfts während des Insolvenzverfahrens durch den Selbstständigen

Je nach Situation des Geschäfts bzw. des Selbstständigen entwickelt die Schuldnerberatung mit diesem zusammen einen Plan zum Schuldenabbau. Die Schuldenregulierung kann bei Selbstständigen auf verschiedene Weise erfolgen:

  • durch außergerichtliche Verhandlung mit den Gläubigern
  • durch das Insolvenzverfahren, wenn möglich unter Fortführung der Selbstständigkeit
  • durch das Insolvenzplanverfahren

Es ist übrigens ein Irrtum, dass verschuldete (Klein-)Unternehmer ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Selbstständige können ihr Geschäft durchaus fortführen. Dies ist jedoch nur erfolgsversprechend, wenn die hierfür erforderlichen Gegenstände und Mittel im Unternehmen verbleiben. Hierfür muss das Inventar der Insolvenzmasse entzogen werden, sodass es für die Weiterführung des Geschäfts zur Verfügung steht.

Das Insolvenzplanverfahren ist noch relativ neu. Es schützt den Schuldner vor der Zwangsvollstreckung und bietet die Möglichkeit, die wirtschaftliche Schieflage ohne ein Insolvenzverfahren zu korrigieren. Der selbstständige bzw. freiberufliche Schuldner kann sein Unternehmen in Eigenverwaltung fortführen, ohne dass ein Insolvenzverwalter Einfluss nimmt.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Schuldnerberatung für Selbstständige: Hilfe bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit”

  1. Annette

    3. Oktober 2021 um 8:29 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit 2 Jahren in einem Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Steuerschulden.
    Leider kann ich keine Insolvenz anmelden, weil ich vor 11 Jahren ein Insolvenzverfahren ( normale Verbraucherinsolvenz ) angemeldet hatte, was im August 2016 erfolgreich beendet wurde.
    Mir droht die Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden. Leider werden ich und mein Sohn dann in Hartz4 abrutschen, wenn ich mein Gewerbe schließen muss und die angehäuften Schulden können deshalb nie bezahlt werden.
    Ich bin in der Lage eine Rate ( auch etwas höher ) zu zahlen, da ich jetzt noch 3 neue Aufträge dazu bekommen habe. Es mangelt nicht an Aufträgen und meine Kunden zahlen immer. Mit meinen Kunden habe ich keine Probleme.
    Bitte helfen sie mir !

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