Nach der Restschuldbefreiung neu und schuldenfrei durchstarten und wieder ein normales Leben führen mit allem, was dazu gehört – ist das möglich? Oder müssen die betroffenen Verbraucher weiterhin mit Einschränkungen rechnen?
Etwas konkreter gefragt: Ist eine Autofinanzierung nach der Restschuldbefreiung so ohne Weiteres möglich? Dieser Frage gehen wir im Folgenden genauer auf den Grund.
„Autofinanzierung nach bzw. trotz Restschuldbefreiung“ kurz zusammengefasst
Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist gering. Die SCHUFA speichert eine erteilte Restschuldbefreiung für drei Jahre. Das wirkt sich negativ auf die Kreditwürdigkeit des Betroffenen aus, sodass Bank und Autohändler von einem solchen Geschäft Abstand nehmen.
Auch das wird aufgrund der soeben beschriebenen Problematik eher schwierig. Außerdem lohnt sich ein Leasing für Privatkunden in der Regel kaum.
Grundsätzlich ist das die Entscheidung des jeweiligen Verbrauchers. Er sollte jedoch genau prüfen, ob er in der Lage ist, die damit verbundenen neuen Kreditschulden zu bezahlen. Denn letztlich ist die Kfz-Finanzierung nach der Restschuldbefreiung eine Frage der richtigen Kalkulation und der eigenen Finanzkraft. Anderenfalls wird der Autokauf zur neuen Schuldenfalle.
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Restschuldbefreiung erteilt – Bank lehnt Autofinanzierung meistens trotzdem ab
Selbst wenn Verbraucher die Privatinsolvenz erfolgreich mit einer Restschuldbefreiung abgeschlossen haben – die Probleme im Geschäftsleben bleiben vorerst bestehen.
Die SCHUFA speichert die erteilte Restschuldbefreiung für weitere drei Jahre in ihrer Datenbank, was die Kreditwürdigkeit des Betroffenen in den Augen potentieller Geschäftspartner erheblich mindert.
Meistens scheitert eine Autofinanzierung unmittelbar nach der Restschuldbefreiung genau an diesem Negativeintrag. Der Bank, die den Autokredit bewilligen soll, ist das zu riskant. Sie befürchtet, dass der Kunde dadurch erneut in der Schuldenfalle landet und seinen Kredit nicht zurückzahlen wird.
Das hat zur Folge, dass eine PKW-Finanzierung unmittelbar nach der erteilten Restschuldbefreiung kaum möglich ist, es sei denn, der Käufer kann den gesamten Betrag sofort in bar bezahlen. Meistens bleibt den Betroffenen nur, die drei Jahre zu warten, bis der Eintrag gelöscht wird.
Noch schlechtere Karten haben Schuldner, die ein Auto finanzieren wollen trotz versagter Restschuldbefreiung. Auch diese Information speichert die SCHUFA. Hinzu kommt, dass die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die noch offenen Altschulden per Zwangsvollstreckung eintreiben können.
Vorzeitige Löschung des SCHUFA-Eintrags möglich?
Wer seine Bonität und damit die Chancen auf eine zeitnahe Autofinanzierung nach der Restschuldbefreiung verbessern will, kann versuchen, bei der SCHUFA eine vorzeitige Löschung zu beantragen. Das wird allerdings schwierig, weil sich die Wirtschaftsauskunftei gewöhnlich nicht darauf einlässt.
Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main gibt jedoch Hoffnung, dass Betroffene gute Chancen im Hinblick auf eine Löschung haben, wenn sie ihr Ansinnen gut begründen. In den Urteilsgründen heißt es u. a.:
„Dem Kläger steht ein Widerspruchsrecht dann zu, wenn er Gründe darlegt, die aufgrund der besonderen Situation gegen die Verarbeitung [Speicherung] der Daten sprechen und die Beklagte keine schutzwürdigen Gründe nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen.“
[Quelle: LG Frankfurt/M., 20.12.2018, 2-05 151/18]
Kläger war in diesem Fall ein ehemaliger Insolvenzschulder, Beklagte die SCHUFA Holding. Das Widerspruchsrecht ergibt sich aus Art. 21 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Löscht die SCHUFA den Eintrag vorzeitig, steht einer Autofinanzierung nach der Restschuldbefreiung nichts mehr im Wege. Dennoch sollten Verbraucher ihre finanzielle Kraft selbstkritisch einschätzen und die Finanzierung sorgfältig planen und durchkalkulieren. Anderenfalls laufen sie Gefahr, dass sie sich aufgrund der PKW-Finanzierung nach der Restschuldbefreiung erneut überschulden.
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