Wenn sich ein Schuldner mit seinen Gläubigern nicht außergerichtlich einigen kann, bleibt in der Regel nur der Weg in die Privatinsolvenz. Ein gerichtliches Insolvenzverfahren dient dazu, den Schuldner auf lange Sicht von seinen Schulden zu befreien, indem die Forderungen der Gläubiger über einen längeren Zeitraum Stück für Stück vollständig oder teilweise befriedigt werden. In letzterem Fall kann die Schuldenfreiheit nur durch die Restschuldbefreiung erreicht werden.
Um den Weg von der Insolvenzanmeldung bis zur Schuldenfreiheit nicht allein zu bestreiten, können sich Schuldner professionell beraten lassen. Um die Entstehung von neuen Schulden zu vermeiden, entscheiden sich viele Betroffene für eine kostenlose Beratung durch eine öffentliche Stelle. Wer eine intensive und individuelle Insolvenzberatung wünscht, kann sich aber auch an einen Anwalt wenden. Für diesen fallen allerdings Kosten an.
Anwaltskosten in der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nein, ein Insolvenzverfahren kann ohne anwaltlichen Beistand sowohl angemeldet als auch durchlaufen werden. Wollen Sie Anwaltskosten vermeiden, können Sie sich für eine Beratung an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden.
Die Vergütung des Anwalts in einem Insolvenzverfahren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe hängt vom Umfang, dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit und dem Gegenstandswert ab.
Sind Sie auf eine Rechtsberatung oder eine außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt für Insolvenzrecht angewiesen, können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Die Beratungskosten werden bei Bewilligung übernommen.
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Anwaltskosten in der Privatinsolvenz
Wollen Sie sich bei einer Zahlungsunfähigkeit und eventuell bevorstehender Insolvenz von einem Anwalt beraten lassen, sollten Sie beachten, dass bei einer privaten Schuldnerberatung in der Regel Kosten anfallen. Der Anwalt hat vor und während der Privatinsolvenz lediglich eine beratende und unterstützende Funktion, da ein Rechtsbeistand in einem Insolvenzverfahren nicht vorgeschrieben und das Insolvenzgericht für den Schuldner verantwortlich ist.
Ein Anwalt kann vor und während der Insolvenz folgende Aufgaben übernehmen:
- Vor dem Insolvenzverfahren: Kommunikation mit den Gläubigern im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuch
- Bei Insolvenzanmeldung: Zusammenstellung der Unterlagen, Ausfüllen des Insolvenzantrags, Ausstellen einer Bescheinigung über Scheitern des gerichtlichen Einigungsversuchs, Ausarbeitungs eines Schuldenbereinigungsplans für gerichtlichen Einigungsversuch
- Nach Insolvenzeröffnung: Führung und Kontrolle des Briefverkehrs, Beratung bezüglich Organisation und Planung in der Insolvenz und bei rechtlichen Fragen
Für die Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Anwalt ein Honorar, dessen Höhe sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet. Ein pauschaler Betrag kann an dieser Stelle nicht genannt werden, da dies von Fall zu Fall verschieden ist. Die Höhe der bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt anfallenden Kosten, ist auch von folgenden Faktoren abhängig:
- Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
- Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit
- Gegenstandswert
Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Anwalt, welche Kosten im Verlauf der Beratung auf Sie zukommen, und werden Sie sich einig über die Zahlungsweise.
Anwaltskosten im Insolvenzverfahren: Beratungshilfeschein
Es besteht die Möglichkeit für eine anwaltliche Schuldnerberatung einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen, wenn Sie die Kosten für den Anwalt nicht selbst stemmen können. Benötigen Sie eine Rechtsberatung oder eine außergerichtliche Vertretung und beziehen nur ein geringes Einkommen, können die Kosten gegebenenfalls übernommen werden. Der Antrag kann postalisch oder persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen sind diesem beizufügen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweis (Gehalts- bzw. Lohnnachweis, ALG II-Bescheid)
- Kontoauszüge (für die letzten drei Monate)
- Nachweis über Mietverhältnis
- Nachweis über laufende Zahlungsverpflichtungen
- Unterlagen zu Schulden
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