Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, wird es in einem bundesweiten Insolvenzregister aufgeführt. Dieses ist auf der Webseite des Justizministeriums für jedermann einsehbar.
Sie können dort gezielt nach Insolvenzbekanntmachungen suchen und erhalten Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren, die von den Insolvenzgerichten aller Bundesländer bereitgestellt werden.
Doch welche Informationen über eine Privatinsolvenz werden veröffentlicht? Kann ich eine Insolvenz-Auskunft beantragen, um weitergehende Informationen zu erhalten? Diese Fragen werden im Folgenden geklärt.
Auskunft über Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Sie können die Auskunft über eine Insolvenz online erhalten. Öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren sind für jedermann einsehbar.
Sie können einsehen, ob ein Eröffnungsantrag bewilligt oder abgelehnt wurde, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wurde und dass die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden ist.
Wollen Sie weitergehende Informationen zu Insolvenzverfahren erhalten, können Sie als Verfahrensbeteiligter beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag stellen.
Inhalt
Auskunft über Privatinsolvenz online einholen
Mit einer Insolvenz-Auskunft können Sie sich darüber informieren, ob über eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und wie der Stand des Verfahrens ist. Sie können folgende Informationen über laufende Insolvenzverfahren online einsehen:
- durch das Gericht angeordnete und aufgehobene Sicherungsmaßnahmen
- abgewiesene Insolvenzanträge mangels Insolvenzmasse
- Beschluss, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- Entscheidung, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wird
- Beschluss, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt wurde
- Terminbestimmungen
- Restschuldbefreiung wurde angekündigt, erteilt oder versagt
Der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Schuldners sind ebenso einsehbar wie das Aktenzeichen des Verfahrens, das zuständige Insolvenzgericht und das Datum der Bekanntmachung.
Werden die öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht, können Sie keine Privatinsolvenz-Auskunft mehr erhalten. Die Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nachdem
- das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde
- die Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens eingetreten ist
- die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden ist
Die Daten auf der Webseite werden mehrmals am Tag aktualisiert. Dass Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden, ist seit dem Jahr 2002 möglich und in § 9 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt:
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet; diese kann auszugsweise geschehen.
Insolvenzverfahren: Auskunft beim Insolvenzgericht beantragen
Gewisse Informationen über Insolvenzverfahren werden nicht online bereitgestellt und sind damit nicht einsehbar. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine weitergehende Privatinsolvenz-Auskunft beim zuständigen Insolvenzgericht zu beantragen, wenn Sie folgende Informationen erhalten wollen:
- Informationen über bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
- Informationen über Insolvenzverfahren, für die ein Eröffnungsantrag vorlag, welcher aber mangels Insolvenzmasse zurückgewiesen wurde
- Informationen über von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge
Beachten Sie aber, dass Sie nicht uneingeschränkt Auskunft erhalten können. Über Insolvenzanträge von Gläubigern darf das Insolvenzgericht nur in bestimmten Fällen Auskunft geben.
Eine nähere Auskunft aus dem Insolvenzregister erhalten grundsätzlich nur Verfahrensbeteiligte und Dritte, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt. Der Antrag ist formlos zu stellen und für die Beantragung werden keine Gebühren erhoben.
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Maxi
4. April 2024 um 22:15 Uhr
Wie erfahre ich ob eine Person im Amtsgerichtsbezirk Gardelegen sich in einem Privatinsolvenzverfahren befindet
Rene
5. Juni 2022 um 12:10 Uhr
Guten Tag
Wenn ich mich im privatkonkurs befinde muss ich Dann weihnachtsgeld Urlaubsgeld und bzw. die Rückzahlung der arbeitnehmerveranlagung abgeben???
Mit freundlichen Grüßen René