Jede Privatinsolvenz beginnt mit dem Ziel, eines Tages die Restschuldbefreiung zu erlangen. Für betroffene Schuldner ist dies häufig die letzte Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien.
Für Insolvenzschuldner ist dies nicht nur mit Aufwand und Disziplin verbunden, sondern auch mit viel Geduld. Denn ein Insolvenzverfahren und die damit verbundene Pfändung dauert in Deutschland mehrere Jahre.
Doch wann beginnt die Pfändung in einem Privatinsolvenzverfahren und wann endet sie? Wie lange dauert die Pfändung insgesamt? Alles zur Dauer der Privatinsolvenz und der Pfändung erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Dauer der Pfändung bei Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Die Pfändung beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird während der gesamten Wohlverhaltensphase fortgeführt (Abtretungsfrist).
Die Pfändung endet entweder, sobald alle Schulden sowie Verfahrenskosten bezahlt wurden oder sobald die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Können durch die Pfändung nicht alle Schulden sowie Verfahrenskosten getilgt werden, erfolgt die Restschuldbefreiung vorzeitig nach drei oder fünf Jahren oder spätestens nach sechs Jahren.
Inhalt
Beginn und Ende der Pfändung bei einer Privatinsolvenz
Wie schnell ein Insolvenzverfahren abgeschlossen werden kann, ist nicht nur abhängig von der Höhe der Schulden und der Anzahl der Gläubiger. Auch die Einkommenssituation spielt eine Rolle. Ein Teil des Einkommens wird während der Privatinsolvenz an den Treuhänder abgetreten, welcher dieses unter den Gläubigern verteilt.
Das Ziel einer Insolvenz ist also, durch stetige Pfändung die offenen Forderungen der Gläubiger so gut es geht zu befriedigen. Erst dann kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt werden. Zudem fallen Verfahrenskosten an, die aus der Insolvenzmasse beglichen werden. Diese sind zuerst zu bezahlen.
- Beginn der Pfändung: Wird das Insolvenzverfahren eingeleitet, beginnt die Pfändung, also die Abtretung des Einkommens an den Treuhänder. Diese wird während der gesamten Wohlverhaltensphase fortgeführt. Daher wird diese Phase auch Abtretungsfrist genannt.
- Ende der Pfändung: Die Pfändung endet entweder, sobald alle offenen Forderungen sowie die Verfahrenskosten vollständig berichtigt worden sind, mit der vorzeitigen Restschuldbefreiung oder mit Ende der gesetzlich festgelegten Abtretungsfrist.
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Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Pfändung?
Wie lange die Pfändung bei einer Privatinsolvenz insgesamt dauert, hängt zum einen davon ab, ob die Schulden vollständig durch diese vollständig beglichen werden können und zum anderen davon, wie schnell dies nach Insolvenzeröffnung eintritt.
Wurden alle Insolvenzforderungen und die Verfahrenskosten berichtigt, muss keine Restschuldbefreiung erfolgen und der Schuldner erlangt die Schuldenfreiheit unmittelbar mit der letzten Pfändung.
Können durch die Pfändung nicht alle Schulden und Verfahrenskosten getilgt werden, wird die Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen nach drei, fünf oder sechs Jahren durch das Insolvenzgericht erteilt:
- Pfändungsdauer beträgt 3 Jahre: Vorzeitige Restschuldbefreiung erfolgt, wenn 35 Prozent der Schulden und alle Verfahrenskosten beglichen wurden.
- Pfändungsdauer beträgt 5 Jahre: Vorzeitige Restschuldbefreiung erfolgt, wenn zu diesem Zeitpunkt zumindest alle Verfahrenskosten berichtigt wurden.
- Pfändungsdauer beträgt 6 Jahre: Die Abtretungsfrist endet gemäß § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) nach sechs Jahren. Dies stellt somit die Höchstdauer der Pfändung dar.
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, gilt die Privatinsolvenz als abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Pfändungen mehr vorgenommen. Die Restschuldbefreiung kann auch versagt werden. In diesem Fall wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
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Sandra
27. September 2023 um 20:19 Uhr
Hallo, mein Privatinsolvenz wird voraussichtlich am 29.10.2023 enden, ich bin in der Wohlfühlphase all mein Pflichten nachgekommen und mir wurde jeden Monat eine Pfändung von meinen Lohn einbehalten, meine frage ist, wann wird mir das Letzte Mal eine Pfändung von meinen Lohn einbehalten?
Christel
10. Mai 2022 um 11:16 Uhr
Am 1.2 2022 sind 6Jahre der Insolvens vorbei gewesen wie lange muß noch Abgetreten werden?
Marion
8. Oktober 2021 um 8:19 Uhr
Darf mein Konto nach Eröffnung der Privatinsolvenz von erfassten Gläubigern gepfändet werden?
Roter
10. September 2020 um 14:12 Uhr
Hallo, meine Tochter Verdient zur Zeit 1,377,56 euro und ist in der Privatinslovenz jetzt hat der Insolvenzverwalter Pfändung auf ihreren Lohnzettel beim Arbeitgeber eingereicht nach der Pfändungstabelle sind das 133,99 euro pluß 25,00 euro bearbeitungsgebühr kann man auch die 133,99 euro auf ein konto des verwalters überweißen damit man nicht jeden Monat die 25,00 euro bearbeitung bezahlt.Danke
Suleiman
13. Juli 2023 um 7:51 Uhr
nach meinem Wissen darf der Arbeitgeber keine Bearbeitungsgebühr nehmen da man ein Rechtsanspruch auf Privatinsolvenz hat, unbedingt rechtlich beraten lassen.