Eine Privatinsolvenz ist für den davon betroffenen insolventen Verbraucher immer mit starken Einschränkungen verbunden. Er muss nicht nur den pfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Auch sein pfändbares Vermögen wird verwertet, meistens im Rahmen einer Insolvenzversteigerung. Sein Auto kann ebenfalls davon betroffen sein. Auf diese Weise macht der Insolvenzverwalter wertvolle Vermögensgegenstände zu Geld, welches er anschließend an die Gläubiger verteilt.
Kfz-Insolvenzversteigerung kurz zusammengefasst
Verbraucher, über deren Vermögen die Privatinsolvenz eröffnet wurde, können nicht mehr frei darüber verfügen. Ab sofort verwaltet der Insolvenzverwalter diese Insolvenzmasse und macht sie zu Geld, um damit die Gläubiger zu befriedigen.
Im Insolvenzverfahren gelten (fast) dieselben Pfändungsverbote wie bei der Zwangsvollstreckung. Danach ist ein Auto unpfändbar und fällt damit nicht in die Insolvenzmasse, wenn der Schuldner es für seine Berufstätigkeit benötigt.
Sie können das Auto aus der Insolvenzmasse herauslösen, indem Sie dem Insolvenzverwalter ein entsprechendes Kaufangebot unterbreiten. Ob er diesem Angebot allerdings zustimmt, ist seine freie Entscheidung.
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Voraussetzungen der Insolvenzversteigerung: Wann ein Auto in die Insolvenzmasse fällt
Sobald das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, kümmert sich der Insolvenzverwalter um das Schuldnervermögen, das im juristischen Sprachgebrauch Insolvenzmasse genannt wird. § 35 Insolvenzordnung (InsO) definiert diesen Begriff wie folgt:
„Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).“
Kann der Schuldner also zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ein Kraftfahrzeug sein Eigen nennen, so fällt auch dieses in die Masse. Der Insolvenzverwalter wird alle pfändbaren Gegenstände in Beschlag nehmen und gewöhnlich per Insolvenzversteigerung verwerten. Das Auto wird dann also möglichst gewinnbringend auf einer Auktion verkauft.
Wann ist die Insolvenzversteigerung vom Auto des Schuldners unzulässig?
Der Schuldner muss seinen Wagen also herausgeben und darf ihn normalerweise nicht behalten – wenn das Kfz zur Insolvenzmasse gehört. An dieser Stelle kommt § 36 I 1 InsO ins Spiel. Er besagt, dass diejenigen „Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen“, auch nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Welche Gegenstände das sind, regelt für bewegliche Sachen wie das Auto § 811 Zivilprozessordnung (ZPO). Danach sind unter anderem folgende Dinge unpfändbar:
- Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und eine bescheidene Haushaltsführung
- Dinge und Utensilien, die der Schuldner für seine Berufsausübung braucht
Die Insolvenzversteigerung vom Auto ist also dann unzulässig, wenn der Schuldner es zwingend für seine Erwerbstätigkeit benötigt. Dass er mit dem Wagen zur Arbeit fährt, reicht in aller Regel nicht aus, es sei denn, es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen er den Arbeitsplatz erreichen kann.
Allerdings können sich z. B. Außendienstmitarbeiter oder Handwerker gegen eine Insolvenzversteigerung ihres benötigten Kfz wehren und sich auf dessen Unpfändbarkeit berufen.
Fällt das Fahrzeug doch in die Insolvenzmasse, haben Verbraucher die Möglichkeit, die Insolvenzversteigerung vom Auto zu vermeiden, indem sie es aus der Insolvenzmasse herauskaufen. Hierfür müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Insolvenzversteigerungen für Fahrzeuge wegen einer Unternehmensinsolvenz
Die Regelung, dass Fahrzeuge in die Insolvenzmasse fallen, gilt auch in der Regelinsolvenz von Unternehmen. In diesem Fall gehört das gesamte Unternehmensvermögen zur Insolvenzmasse und kann demnach normalerweise versteigert werden.
So veranlasst der Insolvenzverwalter gewöhnlich eine Insolvenzversteigerung, wenn z. B. ein Autohaus insolvent ist und abgewickelt werden soll.
Rechtliche Schwierigkeiten kann es geben, wenn auf einer Insolvenzversteigerung Vermögenswerte einer Kfz-Werkstatt angeboten werden. Unproblematisch ist es, wenn Werkzeuge und Maschinen der insolventen Werkstatt versteigert werden. Allerdings sollte auf der Insolvenzversteigerung kein Auto von Kunden unter den Hammer kommen.
Die Werkstattkunden haben in Bezug auf ihren Wagen ein Herausgaberecht (Aussonderungsrecht). Fahrzeuge, die im Eigentum eines Dritten stehen, fallen nämlich nicht in die Insolvenzmasse.
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