Zahlt eine Person Rechnungen, Kreditraten oder ähnliches nicht, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, um sie doch noch zur Zahlung zu bewegen. Unter gewissen Voraussetzungen ist dann eine Pfändung – beispielsweise in Form einer Lohn- oder Kontopfändung möglich.
Diese trifft Schuldner in der Regel jedoch hart und schränkt sie im Alltag stark ein. Ein Ausweg kann es unter gewissen Umständen sein, den Gläubiger darum zu bitten, die Pfändung ruhend stellen zu lassen. Was das genau bedeutet und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Pfändung ruhend stellen kurz zusammengefasst
Die Pfändung wird dabei für einen gewissen Zeitraum aufgehoben, sie ist jedoch keineswegs erledigt. Gläubiger lassen sich in der Regel darauf ein, wenn der Schuldner ihnen eine Ratenzahlung anbietet.
Kommt der Schuldner der Vereinbarung zur Ratenzahlung nicht mehr nach, tritt die Pfändung wieder in Kraft.
Das muss der Gläubiger veranlassen. Bei einer Kontopfändung muss auch die Bank als Drittschuldner zustimmen.
In diesem Fall kommt es laut Vereinbarung in der Regel dazu, dass die ruhend gestellte Pfändung wieder auflebt.
Inhalte
Pfändung: Ruhendstellung bei Lohn- und Kontopfändung möglich
Eine Pfändung ruhend zu stellen bedeutet, dass diese für einen gewissen Zeitraum „auf Eis gelegt wird“. Gläubiger lassen sich oftmals darauf ein, wenn der Schuldner ihnen anbietet, seine Schulden in Raten abzuzahlen.
Ein Schuldner kann unter anderem darum bitten, eine Lohnpfändung ruhend stellen zu lassen. In diesem Fall erhält er wieder sein volles Einkommen.
Davon muss er allerdings die Raten an den Gläubiger bezahlen. Auch bei einer Kontopfändung kann es zur Ruhendstellung kommen, wenn Gläubiger und Schuldner eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sorgt der Gläubiger dafür, dass die Pfändung wieder in Kraft tritt. Und sollte eine ruhende Pfändung auf eine neue Pfändung treffen, sorgt dies in der Regel dafür, dass Erstere wieder auflebt.
Bitte um Ruhendstellung einer Pfändung: Muster zum Download
Eine ruhende Kontopfändung hat den großen Vorteil, dass Schuldner wieder uneingeschränkt auf ihr Konto zugreifen können. Jedoch können Betroffene dies nicht selbst veranlassen. Vielmehr müssen sie den Gläubiger darum bitten, die Pfändung ruhend stellen zu lassen. Des Weiteren muss die Bank laut oben genanntem BGH-Urteil zustimmen.
Der Gläubiger wird einem Schuldner jedoch nur entgegenkommen, wenn Letzterer ihm im Gegenzug eine angemessene Ratenzahlung anbietet. Das folgende Muster zeigt beispielhaft, wie ein Schreiben aussehen könnte, in dem Sie den Gläubiger darum bitten, die bestehende Pfändung eines Kontos ruhend stellen zu lassen.
Kontopfändung ruhend stellen: Angebot des Schuldners – Muster
Sabine Schuldnerin
Pfennigstraße 1
12345 Markhausen
Gundula Gläubigerin
Euroweg 1
12345 Markhausen
Markhausen, den 04.05.2017
Sehr geehrte Frau Gläubigerin,
seit dem 12.04.2017 wird mein Konto bei der Bank Markhausen mit der IBAN XXX durch Sie gepfändet. Nun biete ich Ihnen eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 100 Euro bis zur Abzahlung meiner Schulden in Höhe von insgesamt 2.500 Euro an. Im Gegenzug bitte ich Sie darum, die bestehende Kontopfändung ruhend stellen zu lassen.
Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schuldnerin
Pfändung ruhend stellen: Muster hier kostenlos herunterladen
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