Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unwirtschaftliches Verhalten: Viele Auslöser können dazu führen, dass eine Person nicht mehr ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Mit der Zeit häufen sich durch Mahngebühren, Zinsen & Co meist immer höhere Schulden an.
Aus eigener Kraft einen Ausweg aus dieser Schuldenfalle zu finden, fällt vielen Betroffenen schwer. Häufig benötigen sie Hilfe. Oft ist die letzte Option, um wieder ein normales, unbeschwertes Leben führen zu können, ist die Privatinsolvenz. Dieses gerichtliche Verfahren sorgt dafür, dass ein Schuldner von seinen Schulden befreit wird.
Ein Insolvenzverfahren sollte jedoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Schuldner muss eine durchaus entbehrungsreiche Zeit in Kauf nehmen, bis es endlich zur Restschuldbefreiung kommt. Doch wie lange müssen Schuldner warten? Dauert eine Privatinsolvenz 3 Jahre?
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Das Thema „Insolvenz nach 3 Jahren beenden“ kurz zusammengefasst
In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase zur Privatinsolvenz 6 Jahre. Jedoch kann unter gewissen Umständen ein Insolvenzverfahren auch auf 3 Jahre verkürzt werden.
Die private Insolvenz kann in 3 Jahren beendet werden, wenn der Schuldner in diesem Zeitraum sowohl die kompletten Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme beglichen hat.
Nein. Bei der Insolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Der Schuldner muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen.
Inhalt
Im Video: 3 Jahre Privatinsolvenz
Wie lange dauert die Privatinsolvenz gewöhnlicherweise?
In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz sechs Jahre. In diesem Zeitraum ist der Schuldner unter anderem dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten. Dieser verteilt das Geld dann wiederum an die Gläubiger.
Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zusammen mit den vorher zu erfolgenden Schuldenbereinigungsversuchen und der Antragstellung dauert eine Privatinsolvenz damit insgesamt meist etwas mehr als sechs Jahre. In gewissen Fällen kann die Privatinsolvenz jedoch schon nach 3 Jahren fertig abgeschlossen werden. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, die wir im Folgenden näher erklären.
Voraussetzungen: Private Insolvenz schon nach 3 Jahren beenden
Seit einer Änderung des Insolvenzrechts im Jahr 2014 ist es möglich, dass die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt wird. Das hat viele Vorteile für den Schuldner: Er erhält die Restschuldbefreiung 3 Jahre früher und muss damit auch nur die Hälfte der üblichen Zeit mit einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung leben.
Damit die Privatinsolvenz in 3 Jahren beendet werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Schuldner muss die kompletten Verfahrenskosten bezahlt haben.
- Er muss außerdem 35 Prozent der Forderungssumme beglichen haben.
Verkürzung auf 3 Jahre: Private Insolvenz nur auf Antrag beenden
Eine Privatinsolvenz kann nur 3 Jahre dauern, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Allerdings kommt es nicht automatisch zur Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger beglichen hat.
Vielmehr muss der Schuldner für die Verkürzung der privaten Insolvenz auf 3 Jahre einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Sind Sie nicht sicher, wie Sie einen solchen Antrag stellen sollen, dann kann Ihnen ein Anwalt für Insolvenzrecht weiterhelfen.
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Natali
5. Februar 2020 um 20:29 Uhr
Bin schon drei Jahre Insolvenz die haben mein Haus für hundert tausend verkauft mein insolvent kenne ich nicht bekomme auch keine Info bin über 35% frsge wie lange muss ich die Verfahrenkosten bezahlen bin macht los am Ende ich weiss nicht wo und mit wem kann ich dareber reden.dsnke
LG N.
M.
24. Dezember 2019 um 19:12 Uhr
Ende 2017 wurde mein Privatinsolvenzverfahren veröffentlicht und seit Mitte 2018 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Kann ich eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre beantragen, wenn ich durch laufendes, monatliches Einkommen nach 3 Jahren die 35 % der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen habe?