Privatinsolvenz – Der gerichtliche Weg aus der Schuldenfalle

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was ist Privatinsolvenz? Wenn private Personen zahlungsunfähig oder überschuldet sind, dann können sie Privatinsolvenz anmelden. Dies ist der umgangssprachliche Begriff für das Verfahren der Verbraucherinsolvenz. Es ermöglicht natürlichen Personen, ihre Schulden in einem geordneten Verfahren abzubauen. Dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch. Doch nach spätestens drei Jahren werden die Betroffenen von ihren restlichen Schulden befreit.

Was ist eine Privatinsolvenz? Diese und andere Fragen beantworten wir auf privatinsolvenz.net.
Was ist eine Privatinsolvenz? Diese und andere Fragen beantworten wir auf privatinsolvenz.net.

Wichtiger Hinweis zur Dauer der Privatinsolvenz

Schuldner, die ab dem 1.10.2020 einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen, müssen nur noch drei Jahre auf ihre Restschuldbefreiung warten.

Hintergrund dieser Neuerung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ sieht Folgendes vor:

  • Das Restschuldbefreiungsverfahren dauert nur noch drei Jahre, ohne dass der Schuldner alle Verfahrenskosten und mindestens 35 % seiner Schulden begleichen muss.
  • Insolvente Verbraucher müssen jedoch weiterhin alle Obliegenheiten erfüllen. Sie sind neuerdings auch verpflichtet, neben der Hälfte einer Erbschaft die Hälfte einer Schenkung sowie Lotteriegewinne und Geschenke in voller Höhe an den Insolvenzverwalter herauszugeben.
  • Eine wiederholte Privatinsolvenz mit erneuter Restschuldbefreiung ist erst nach einer elfjährigen Sperrfrist möglich. Bisher mussten Schuldner zehn Jahre warten. Die zweite Verbraucherinsolvenz dauert dann nicht drei, sondern fünf Jahre.
  • Für Verbraucher, die ab dem 17.12.2019 ihre Privatinsolvenz beantragt haben, verkürzt sich das Verfahren monatsweise.

Privatinsolvenz vermeiden: Ratgeber über Schulden

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Voraussetzungen einer Privatinsolvenz

Mit dem Privatinsolvenzverfahren bezweckt der Gesetzgeber eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger.
Mit dem Privatinsolvenzverfahren bezweckt der Gesetzgeber eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger.

Der Ablauf vom Privatinsolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung genau vorge­schrieben. Einerseits verfolgt der Gesetz­geber hiermit das Ziel, die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen.

Andererseits wird dem Schuldner die Möglichkeit in Aussicht gestellt, sich nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von seinen restlichen Schulden zu befreien.

Der Schuldner muss ein privates Insolvenzverfahren jedoch beantragen. Das Verfahren wird nicht von Amts wegen eröffnet. Doch bevor der Betroffene seinen Antrag beim zuständigen Gericht einreicht, muss er einige Voraussetzungen erfüllen.

Wer darf Privatinsolvenz beantragen?

Grundsätzlich steht die Verbraucherinsolvenz nur natürlichen Personen offen, also privaten Menschen, nicht etwa Unternehmen.

Für Selbstständige und Freiberufler gilt gewöhnlich das Regelinsolvenzverfahren, nicht jedoch die Privatinsolvenz.

Die Verbraucherinsolvenz steht jedoch ehemaligen Selbstständigen offen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Das ist dann der Fall, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben, denen sie Geld schulden. Darüber hinaus dürfen auch keine Löhne oder anderweitige Forderungen ausstehen, die aus einem Arbeitsverhältnis stammen.

Alltag während der Privatinsolvenz

Erfährt der Arbeitgeber davon?Kredit trotz Privatinsolvenz Miete zahlenVersicherung trotz Insolvenz

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Die private Insolvenz ist nur nach einem erfolglosen außergericht­lichen Einigungsversuch möglich.
Die private Insolvenz ist nur nach einem erfolglosen außergericht­lichen Einigungsversuch möglich.

Im Vergleich zur Regelinsolvenz gibt es bei der Privat­insolvenz eine Besonderheit: Das ist der außergerichtliche Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung mit seinen Gläubigern. Dieser muss zwingend unternommen werden, bevor der Betroffene einen Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht stellen kann. Erst wenn dieser Versuch scheitert, darf er den Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Anderenfalls wird sein Antrag abgewiesen.

In diesem Versuch schlägt der Schuldner seinen Gläubigern einen Plan zur Schuldenregulierung vor. Hierfür muss er alle Gläubiger mit einbeziehen. Nur so wird der gescheiterte Versuch bei der Beantragung vom Insolvenzgericht anerkannt.

Für Betroffene empfiehlt es sich, schon in dieser Phase eine Schuldnerberatung um Hilfe zu bitten. Diese kann sie dabei unterstützen, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen. Dieser bildet eine wichtige Grundlage für den außergerichtlichen Einigungsversuch. Auch bei der Verhandlung mit den Gläubigern kann Ihnen die Beratungsstelle unter die Arme greifen.

Bei diesem Einigungsversuch versucht der Schuldner – idealerweise mit Unterstützung einer seriösen Schuldnerberatungsstelle – einen Vergleich mit allen Gläubigern zu erzielen.

Dieser Einigungsversuch ist jedoch nur die erste von drei Verfahrensstufen in der Privatinsolvenz. Scheitert der besagte Versuch, folgen nach der Beantragung der Insolvenz die gerichtliche Schuldenbereinigung im vereinfachten Insolvenzverfahren und die gewöhnlich dreijährige Wohlverhaltensphase. Diese Phasen müssen alle privaten Schuldner durchlaufen, wenn sie die abschließende Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen möchten.

Insolvenzverfahren beantragt und Gläubiger vergessen anzugeben?

Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen möchten, müssen Sie ein vollständiges Gläubiger­verzeichnis erstellen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt helfen.
Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen möchten, müssen Sie ein vollständiges Gläubiger­verzeichnis erstellen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt helfen.

Möchte ein Verbraucher Privatinsolvenz beantragen, so muss er zusammen mit dem entsprechenden Eröffnungsantrag verschiedene Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.

Hierzu gehört unter anderem ein voll­ständiges Gläubigerverzeichnis. Bei der Erstellung dieser Gläubigerliste müssen Schuldner sehr sorgfältig vorgehen. Sie sind dazu verpflichtet, alle Gläubiger und deren Forderungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Gibt der Antragsteller nicht alle Gläubiger an oder vergisst er einen von ihnen in der Auflistung, so kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Der Schuldner gefährdet in diesem Fall seine Restschuldbefreiung. Er muss alle Gläubiger mit zustellungsfähiger Anschrift und den jeweiligen Forderungen angeben, und zwar auch dann, wenn er die Forderung des Gläubigers bestreitet (BGH, Beschluss vom 02.07.2009, Az. IX ZB 63/08).

Aufgrund der schwierigen Rechtslage empfiehlt es sich, einen Anwalt für Insolvenzrecht mit der Beantragung der Privatinsolvenz und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Verzeichnisse zu beauftragen.

Fragen nach beendeter Privatinsolvenz

Kredit nach PrivatinsolvenzHauskauf nach InsolvenzSchulden nach Privatinsolvenz

Gerichtlicher Einigungsversuch und vereinfachtes Insolvenzverfahren

In der Privatinsolvenz wird auch ein gerichtlicher Einigungsversuch angestrebt.
In der Privatinsolvenz wird auch ein gerichtlicher Einigungsversuch angestrebt.

Nach der Beantragung der Privatinsolvenz versucht das Gericht erneut, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Hierbei kommt der für die außergerichtliche Einigung erstellte Schuldenbereinigungsplan noch einmal zum Einsatz.

Im Unterschied zum außergerichtlichen Versuch kann das Gericht diesen Plan nun sogar gegen den Willen einer Gläubiger-Minderheit durchsetzen. Nur wenn dieser erneute Versuch scheitert, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.

Im Eröffnungsbeschluss zur Privatinsolvenz setzt das Gericht einen Treuhänder ein. Dieser verwaltet ab sofort das Einkommen des Schuldners. Die Gläubiger können nicht mehr darauf zugreifen, auch nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung.

Außerdem listet der Treuhänder sämtliche bekannte Gläubigerforderungen auf und prüft diese. Unberechtigte Forderungen kann er abweisen.

Er verwertet und verteilt das Vermögen des Schuldners an die Insolvenzgläubiger. Zuvor werden jedoch die Verfahrenskosten davon bezahlt.

Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz:

Nachteile einer PrivatinsolvenzPrivatinsolvenz ohne Anwalt Privatinsolvenz vermeiden Privatinsolvenz wiederholen Privatkonkurs

Die Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz

Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnt die Wohlverhaltensphase. Für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, dauert diese Phase nur noch drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen.

Seine wichtigste Pflicht ist es, den pfändbaren Anteil seines Einkommens abzugeben, das an seine Gläubiger verteilt wird. Wie viel das im Einzelfall ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle. An die Gläubiger hingegen darf der Schuldner nicht mehr zahlen, sondern nur noch an den Treuhänder.

Während der Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz muss sich der Schuldner um eine Erwerbstätigkeit bemühen.
Während der Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz muss sich der Schuldner um eine Erwerbstätigkeit bemühen.

Sollte der Schuldner keinen Arbeitsplatz haben, so muss er sich um eine angemessene Arbeit bemühen und darf zumutbare Jobangebote nicht ablehnen. Gegebenenfalls muss er seine Bewerbungs­bemühungen dem Gericht oder Treuhänder gegenüber nachweisen.

Auch Änderungen seines Wohnsitzes, seiner Vermögensverhältnisse oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes muss der Schuldner unverzüglich mitteilen.

Früher dauerte die Wohlverhaltensphase normalerweise sechs Jahre. Unter bestimmten Bedingungen konnte der Schuldner diesen Zeitraum verkürzen, und zwar:

  • auf fünf Jahre, wenn er die Verfahrenskosten zahlt oder
  • auf drei Jahre, wenn er die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlt.

Diese Möglichkeit der Verfahrensverkürzung besteht für Schuldner, die bereits vor dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, immer noch.

Ziel einer jeden Privatinsolvenz: Die Restschuldbefreiung

Gewöhnlich stellt der Schuldner zusammen mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erteilt das Insolvenzgericht dem redlichen Schuldner diese Befreiung. Ab sofort ist dieser schuldenfrei. Sämtliche Altschulden werden ihm erlassen. Die Insolvenzgläubiger können deswegen nicht mehr gegen ihn vorgehen und dürfen auch nicht mehr gegen ihn vollstrecken.

Was heißt Privatinsolvenz? Dass Sie am Ende des Verfahrens von Ihre restlichen Schulden befreit werden.
Was heißt Privatinsolvenz? Dass Sie am Ende des Verfahrens von Ihren restlichen Schulden befreit werden.

Nur redliche Schuldner können diese Befreiung von ihren Schulden beanspruchen. Verletzt die betreffende Person jedoch die oben benannten Obliegenheiten, so kann das Gericht ihm die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagen. In diesem Fall endet die Privatinsolvenz vorzeitig. Zwangsvollstreckungen und Pfändungen aufgrund der Schulden sind wieder möglich.

Die Restschuldbefreiung gilt nur für alte Schulden. Wenn der Insolvenzschuldner nach Eröffnung der Privatinsolvenz neue Verbindlichkeiten eingeht, sind diese davon nicht umfasst. Auch Geldstrafen und Bußgelder bleiben als Schulden bestehen und müssen bezahlt werden.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Schuldner, die Privatinsolvenz anmelden möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass dieses Verfahren für sie nicht kostenlos vonstattengeht. Einerseits ist die Privatinsolvenz mit Gerichtskosten und den Kosten für den Treuhänder verbunden. Andererseits können auch Kosten für einen gegebenenfalls beauftragten Rechtsanwalt entstehen.

Selbst wenn Sie eine öffentliche bzw. staatliche Schuldnerberatung mit Ihrer Betreuung während der Privatinsolvenz betrauen, entstehen Verfahrenskosten. Die für das Gericht und den Treuhänder anfallenden Kosten müssen immer bezahlt werden.

Wie teuer die Privatinsolvenz im Einzelfall ausfällt, lässt sich nur schwer prognostizieren. Ausschlaggebend ist in der Regel der Wert der Insolvenzmasse, also der Wert des (pfändbaren) Schuldnervermögens.

Häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz

Worin liegt der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz?

Ein Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz liegt in der Antragspflicht.
Ein Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz liegt in der Antragspflicht.

Es gibt einige Punkte, in denen sich Regel­insolvenz und Privatinsolvenz voneinander unterscheiden. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte aufgezählt:

Der wohl größte Unterschied liegt im außergerichtlichen Einigungsversuch, der dem Privatinsolvenzverfahren vorgeschaltet ist. In der Regelinsolvenz muss ein solcher Versuch nicht unternommen werden.

Das Privatinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das dann beginnt, wenn auch ein gerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitert.

Beim Regelinsolvenzverfahren besteht für bestimmte Personen eine Antragspflicht. Sie müssen die Insolvenz beantragen, sobald ihnen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bekannt ist. Versäumen sie die rechtzeitige Beantragung, begehen sie mitunter eine Insolvenzverschleppung. Diese zählt zu den Insolvenzstraftaten und kann unangenehme straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Bei der Privatinsolvenz besteht diese Pflicht nicht, sodass sich Betroffene nicht wegen einer Insolvenzverschleppung strafbar machen. Aber sie riskieren bei einer verzögerten Beantragung ihre Restschuldbefreiung.

Wie werden Steuerschulden in der Privatinsolvenz behandelt?

In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden wie gewöhnliche Schulden behandelt.
In der Privatinsolvenz werden Steuerschulden wie gewöhnliche Schulden behandelt.

Steuerschulden gelten als gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden nicht anders behandelt als andere Schulden. Dementsprechend gilt für sie auch die Restschuldbefreiung, sofern sie vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind.

Bei Steuerschulden stellt sich die Frage, ob die Privatinsolvenz das richtige Verfahren ist oder ob nicht Regelinsolvenz angemeldet werden muss.

Haften bei einer Privatinsolvenz beide Ehepartner?

Auch in der Ehe haftet grundsätzlich jeder nur für seine eigenen Schulden. Wenn also ein Partner überschuldet ist, muss sein Ehegatte nicht automatisch dafür aufkommen. Dementsprechend haftet bei Privatinsolvenz nur der Ehepartner, der sie beantragt.

Ehegatten haften nur dann gemeinsam, wenn sie zusammen einen Vertrag abschließen. Wenn sie beispielsweise einen gemeinsamen Kredit aufnehmen, müssen auch beide für die damit verbundenen Verpflichtungen aufkommen.

Lebt das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, sind die Vermögen der beiden getrennt. Folglich darf der Treuhänder auch nur bei dem Ehepartner Vermögen einziehen, der Privatinsolvenz angemeldet hat. Forderungen und Gegenstände, die eindeutig dem anderen Partner gehören, darf er nicht pfänden.

In vier Fällen ist jedoch Vorsicht geboten:

Gemeinsam angeschaffte Dinge darf der Treuhänder anteilig verwerten. Bei einem gemeinsam gekauften Haus besteht deswegen die Gefahr, dass der Eigentumsanteil des insolventen Gatten veräußert und zugunsten der Gläubiger verwertet wird.

Bei der Privatinsolvenz haftet jeder Ehepartner für eigene Schulden. Doch das gemeinsame Haus kann u. U. verwertet werden.
Bei der Privatinsolvenz haftet jeder Ehepartner für eigene Schulden. Doch das gemeinsame Haus kann u. U. verwertet werden.

Auch Vermögenswerte in der gemeinsamen Wohnung können von der Privatinsolvenz in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier greift zugunsten der Gläubiger die Eigentumsvermutung des § 1362 Abs. 1 BGB. Danach wird vermutet, dass „die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören“, also dem insolventen Partner. Der Treuhänder kann diese Dinge daher verwerten, ohne vorher zu prüfen, wem sie gehören. Will der andere Ehegatte dies verhindern, muss er nachweisen, dass diese Gegenstände zu seinem Eigentum gehören.

Für Steuerschulden und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz kann auch der andere Ehegatte herangezogen werden.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar bei einer Privatinsolvenz?

Während der Insolvenz und auch während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben. Aber wird während der Privatinsolvenz auch das Weihnachtsgeld gepfändet?
Aus der Pfändungstabelle geht nur hervor, welches Nettoeinkommen gepfändet werden darf.

Sonderzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer werden hingegen anders behandelt. Zu diesen Sonderleistungen gehört auch das Weihnachtsgeld. Wie diese Zahlung rechtlich zu behandeln ist, regelt § 850a Nr. 4 der Zivilprozessordnung.

Nach dieser Vorschrift sind Weihnachtsbezüge unpfändbar bis zur Hälfte des auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags. Das sind aktuell 750 € (Stand: 1. Juli 2024).

Fazit: Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich?

Dieses Insolvenzverfahren bringt für denjenigen, der es durchläuft, sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Aspekte noch einmal gegenüber:

VorteileNachteile
Restschuld­befreiung:
Schuldner startet nach 3 Jahren in ein neues schuldenfreies Leben.
Betroffene müssen ihren Arbeitgeber informieren, weil Anpassungen in der Lohnbuchhaltung notwendig sind. Der Arbeitgeber muss pfändbares Arbeitseinkommen an den Treuhänder überweisen.
Mit Eröffnung des Verfahrens steht der Schuldner unter Pfändungsschutz. Er ist ab sofort vor Konto- und Lohnpfändungen sicher. Einzel­zwangsvoll­streckungen sind unzulässig.Mit der Privatinsolvenz sind Einschränkungen im eigenen Konsum­verhalten verbunden. Er hat unangemessene Verbindlich­keiten, die über einen bescheidenen Lebensstil hinaus­gehen, zu unterlassen.
Sein Existenzminimum ist durch die Pfändungs­freigrenzen gesichert.Schuldner sind dem Treuhänder und Insolvenzgericht zur Auskunft verpflichtet, insbesondere in Bezug auf ihre Vermögensverhältnisse. Wohn- und Arbeitsplatzwechsel müssen unverzüglich dem Gericht und dem Treuhänder mitgeteilt werden.
Besuche vom Gerichts­vollzieher gehören der Vergangenheit an.Während der Privatinsolvenz ist die Kreditwürdigkeit des Schuldners herabgesetzt.
Schufa-Einträge werden drei Jahre nach der Restschuld­befreiung gelöscht.Ein negativer Schufa-Eintrag lässt sich nicht vermeiden. Neue Verträge können deswegen kaum abgeschlossen werden.

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